Klimaschutz ist intertemporaler Freiheitsschutz
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz gilt schon heute als historisch. Der Erste Senat attestierte dem Gesetzgeber eine unzureichende Regelung, insbesondere was die Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 angeht. Die Beschwerdeführenden seien in ihren Freiheitsrechten insoweit verletzt, als dass durch die im damaligen Klimaschutzgesetz zugelassenen Emissionsmengen bis 2030 „praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit“ der Kläger/innen im Anschluss an diese Zeit gefährdet werde. Das Gesetz wurde als für in Teilen verfassungswidrig erklärt, der jüngeren Generation wurde ein Recht darauf eingeräumt, die Folgen des Klimawandels nicht allein schultern zu müssen. Über den Beschluss und seine weitreichenden Folgen sprach der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), am 26. Oktober 2021 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Wirtschaftspolitik aus erster Hand am ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim.




