Gemeinsame EU-Schulden sind längst Realität

Forschung

ZEW-Studie zur Debatte um Eurobonds im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen

In den laufenden Verhandlungen zum kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU erhalten Vorschläge zur Etablierung von „Eurobonds“ große Aufmerksamkeit. Dabei wird übersehen, dass die EU bereits über eine Vielzahl von Verschuldungsinstrumenten verfügt, wie eine Studie des ZEW Mannheim zeigt. Zum Jahresende 2024 beliefen sich die gemeinschaftlichen europäischen Schulden auf gut 800 Milliarden Euro. Bis Ende 2030 dürfte dieses Volumen auf Basis bereits bestehender Vereinbarungen auf mehr als 1,15 Billionen Euro steigen.

„Die politische Debatte erweckt oft den Eindruck, Eurobonds seien ein Zukunftsprojekt. Tatsächlich existieren gemeinsame europäische Schuldeninstrumente mit Gemeinschaftshaftung bereits in großem Umfang“, erklärt Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Problematisch ist, dass diese Instrumente häufig mit europäischen Gemeinschaftsaufgaben begründet werden, in der praktischen Nutzung – mit Ausnahme der Ukraine-Hilfen – aber vor allem nationalen Haushalten zugutekommen.“ Fabian Moormann, Ko-Autor von der Universität Münster, ergänzt: „Gerade Länder mit schwächerer Bonität profitieren von günstigen EU-Krediten. Die Finanzierungsvorteile beruhen jedoch auf Garantien der bonitätsstarken Mitgliedstaaten. Das ist eine verdeckte Transferleistung, die transparenter ausgewiesen werden sollte.“

Allgemeine Dokumente

ZEW policy brief "Eurobonds für Europa? – Europäische Schuldeninstrumente, ihre Nutzung und ihre Perspektive"

Deutschland trägt verdeckte Rückzahlungslasten

Für Deutschland haben die bestehenden EU-Schuldeninstrumente erhebliche finanzielle Folgen. Als größte Volkswirtschaft und Mitgliedstaat mit sehr guter Bonität trägt Deutschland wesentlich zur Absicherung gemeinschaftlicher Schulden bei. Zugleich entstehen Rückzahlungsverpflichtungen über EU-Eigenmittel für Zuschüsse, EU-Programme und ausfallgefährdete Drittstaatenhilfen. Diese Belastungen belaufen sich laut Analyse bis 2030 auf rund 120 Milliarden Euro, was etwa 2,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2025 entspricht. In den nationalen Schuldenstatistiken tauchen diese Verpflichtungen bislang nicht auf. Heinemann empfiehlt daher: „Künftige EU-Schuldeninstrumente sollten auf klar begründete europäische Aufgaben wie Ukraine-Hilfen, Verteidigung oder Technologiepolitik konzentriert und neue Kreditlinien zur Finanzierung nationaler Haushalte kritisch bewertet werden.“

EU-Schulden fließen vor allem an Mitgliedstaaten

Die bestehenden europäischen Schuldeninstrumente lassen sich in vier Verwendungsarten unterteilen: Kredite an Mitgliedstaaten, Zuschüsse an Mitgliedstaaten, Finanzhilfen für Drittstaaten und EU-Programme. Den mit Abstand größten Anteil machen schuldenfinanzierte Kredite an Mitgliedstaaten aus. Bis Ende 2030 entfallen nach der Projektion rund 57 Prozent der gemeinschaftlichen EU-Schulden auf diese Kategorie. Weitere 24 Prozent entfallen auf schuldenfinanzierte Zuschüsse an Mitgliedstaaten. Finanzhilfen für Drittstaaten, insbesondere für die Ukraine, machen rund 14 Prozent aus. EU-Programme, die direkt aus EU-Schulden finanziert werden, kommen dagegen nur auf etwa fünf Prozent. Damit zeigt die Analyse eine deutliche Diskrepanz zwischen der Begründung neuer Schuldeninstrumente mit europäischen öffentlichen Gütern und ihrer tatsächlichen Nutzung.

Über die Studie

In der Studie wurden die bestehenden europäischen Schuldeninstrumente systematisiert und nach ihrer tatsächlichen Verwendung eingeordnet. Kredite an Mitgliedstaaten, Zuschüsse an Mitgliedstaaten, Finanzhilfen für Drittstaaten sowie EU-Programme. Auf dieser Grundlage analysierten die Autoren die Entwicklung der ausstehenden EU-Schulden seit 1990, projizierten die bereits beschlossenen oder angelegten Schuldenstände bis 2030 und verglichen die politische Begründung gemeinsamer Schulden mit den tatsächlichen Auszahlungs- und Nutzungsmustern. Zudem berechneten sie die daraus entstehenden Rückzahlungsverpflichtungen für Deutschland.