Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes – Teil 2

Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes – Teil 2

Die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen zielten darauf ab, den wirtschaftlichen Schaden abzufedern, der durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verursacht wurde. Die Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen sollten insbesondere Umsatzeinbrüche auffangen, da zahlreiche Unternehmen während der Pandemie ihre Geschäftstätigkeit einschränken oder ganz einstellen mussten. Sie zielten darauf ab, die laufenden Fixkosten der Unternehmen zu decken, die Eigenkapitalbasis zu erhalten und kurzfristig Insolvenzen zu vermeiden und damit auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Selbstständige hatten Schwierigkeiten, ausreichende Liquidität aufrechtzuerhalten, um ihre Rechnungen zu bezahlen und den Betrieb weiterzuführen. Die intendierte Reduzierung von Liquiditätsengpässen sollte auch Multiplikatoreffekte auf andere Unternehmen und den Finanzsektor durch Zahlungsausfälle abmildern.

Der Bund stellte im Verlauf der Pandemie ein Portfolio an Wirtschaftshilfen bereit, das insbesondere die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, außerordentliche Wirtschaftshilfen und Härtefallhilfen umfasste.

Das Ziel dieses auf zwei Teile angelegten Projektes ist die Evaluation der fünf genannten Corona-Wirtschaftshilfen. Die Evaluation soll Aussagen über die Ziele und die Zielerreichung, die Wirksamkeit der nationalen Fördermittel und der Wirtschaftlichkeit des Programms ermöglichen sowie gesamtwirtschaftliche Effekte bewerten. Die Bewertung des Grads der Zielerreichung und der Wirksamkeit der Hilfen ist von großer Bedeutung, da sie einerseits beträchtliche Finanzmittel beanspruchten und somit einer besonderen Legitimationspflicht unterliegen. Insgesamt wurden finanzielle Hilfen von rd. 76 Mrd. Euro bereitgestellt. Andererseits schufen sie in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, aber auch in der Einbeziehung „prüfender Dritter“ neue temporäre Governance-Strukturen, die eine Erfolgsbewertung erfordern. Die Tragfähigkeit von Politikgestaltung und administrativer Umsetzung für ein künftiges Krisenmanagement ist im Sinne der Stärkung der Resilienz von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend.

 

Im dem ersten Teil des Projektes wurden

  • die Ausgestaltung und administrative Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen untersucht und bewertet
  • eine deskriptive Analyse der Wirtschaftshilfen vorgenommen
  • eine Zielerreichungskontrolle durchgeführt
  • die Corona-Soforthilfen anhand einer Ziel- und Wirksamkeitsanalyse evaluiert 

Weitere Informationen und den Abschlussbericht des ersten Teils der Evaluation finden Sie hier (https://www.zew.de/forschung/projekte/evaluation-der-corona-wirtschaftshilfen-des-bundes)

 

Ziel des Teils 2 der Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen ist die kausale Wirksamkeitsanalyse und Wirtschaftlichkeitskontrolle der folgenden drei Programmlinien der Corona-Wirtschaftshilfen:

  • Überbrückungshilfen (ÜBH I, ÜBH II, ÜBH III, ÜBH III Plus sowie ÜBH IV)
  • Neustarthilfen (NHS, NSH Plus sowie NSH 2022)
  • außerordentliche Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe (NoHi) und Dezemberhilfe (DeHi)

 

Auf Grund der Komplexität und makroökonomischen Bedeutung der Corona-Wirtschaftshilfen, er-folgt die Analyse ihrer Wirksamkeit auf Basis einer Kombination von mikroökonometrischen Kontrollgruppenansätzen und makroökonomischen Ansätzen.

Projektteam

Bettina Peters

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Projektleitung
Stellvertretende Leitung

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Alexander Ehrlich

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Researcher

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Christian Rammer

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Stellvertretende Leitung

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Hanna Hottenrott

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Leitung

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Sandra Gottschalk

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Senior Researcher

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Thorsten Doherr

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Researcher

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Auftraggeber/Zuwendungsgeber
Kooperationspartner
Prognos AG Berlin, Berlin, DE

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Kontakt

Bettina Peters
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Prof. Dr. Bettina Peters
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