Dazu braucht es deutliche Regeln, die den marktbeherrschenden Digitalunternehmen das klare Signal geben, dass Selbstbevorzugung kein Wettbewerbsinstrument ist, und dass sie hinsichtlich des Zugangs zu ihren Daten eine besondere Verantwortung wahrnehmen müssen. Wie sich bisher schon gezeigt hat, hat die EU-Kommission durchaus Einfluss auf das Verhalten mächtiger Digitalunternehmen, allerdings dauern die Verfahren sehr lange. Der jetzt in Angriff genommene Digital Markets Act ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einer Regulierung, die den Wettbewerb auf den digitalen Märkten auch in Zukunft sicherstellt.“
Datum
15.12.2020