ZEW-Präsident Achim Wambach stellt neues Energiegutachten der Monopolkommission vor

Im Zusammenhang mit der Energiewende tauchen Wettbewerbsprobleme auf, die vor allem auch den Stromgroßhandel betreffen.

Der Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim und Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, PhD, hat zusammen mit weiteren Mitgliedern des Expertengremiums heute in Berlin auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam gemacht, die mit der Energiewende verbunden sind. Die Probleme betreffen vor allem den Ladesäulenaufbau für Elektrofahrzeuge in Kommunen, die Ausschreibungen für Windenergie sowie die Preisaufsicht im Stromgroßhandel. Diese Punkte gehen aus dem aktuellen Sektorgutachten für die Energiemärkte in Deutschland hervor, das die Monopolkommission dem Bundeswirtschaftsministerium übergeben hat.

„Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, sagt ZEW-Präsident und Monopolkommissionsvorsitzender Achim Wambach. In der inzwischen siebten Auflage des Energiegutachtens werden daher Maßnahmen vorgeschlagen, die einen funktionsfähigen „Wettbewerb mit neuer Energie“ in Deutschland – so der Titel des Gutachtens – sicherstellen sollen.

Zu diesen Maßnahmen zählt zunächst, mehrere Anbieter für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge auf kommunaler Ebene zu gewinnen. Derzeit kommt es oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kommen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil. Kunden/-innen, die ein E-Fahrzeug aufladen möchten, können dann nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Die Zusammenarbeit mit mehreren unterschiedlichen Betreibern würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom nach Einschätzung der Monopolkommission erheblich intensivieren.

Bei Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachsteuern

Weiter empfehlen die Gutachter/innen, der Windenergie genügend Fläche zur Verfügung zu stellen. Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land wurden zuletzt jedoch so wenige Gebote eingereicht, dass die Ausschreibungsmenge nicht gedeckt werden konnte. Das hat zur Folge, dass der Ausbau durch die geringe Anzahl der Gebote nicht nur verlangsamt wird, sondern dass es zugleich auch zu einem Anstieg der Preise kommt, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher/innen belastet. Die Ausschreibungsmenge sollte daher an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.

Schließlich legt die Monopolkommission der Politik nahe, bei der Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachzusteuern. Konkret bedarf es einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören. So sollte etwa das Bundeskartellamt gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren, damit diese nicht gezielt zur Beeinflussung des Marktpreises eingesetzt werden können.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sektorgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten untersucht. Die Monopolkommission – derzeit unter Vorsitz von ZEW-Präsident Achim Wambach – besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden.