Mindestlohn in Deutschland: Für Entwarnung ist es zu früh

Standpunkt

Mit Jahresbeginn wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Zeit also für eine erste Bestandsaufnahme. Hat die gesetzliche Lohnuntergrenze tatsächlich Arbeitsplätze vernichtet, so wie viele Kritiker befürchtet haben? Auf den ersten Blick sind die Zahlen blendend. Der Arbeitsmarkt brummt, die Zahl der Arbeitslosen ist im April auf 2,84 Millionen gesunken. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat daher verkündet, die Kritiker des Mindestlohnes hätten sich geirrt. Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings, dass die Entwarnung voreilig sein könnte.

Die derzeit gute Arbeitsmarktentwicklung ist Teil eines Trends zu mehr Beschäftigung in Deutschland, der bereits seit Jahren anhält. Wichtigster Grund für diese positive Entwicklung ist eine kluge Tarifpolitik, die sich über Jahre hinweg auf maßvolle Lohnerhöhungen beschränkt hat. Zusätzlich befeuert wird der Arbeitsmarkt derzeit durch Konjunkturimpulse wie den fallenden Euro-Kurs, den Einbruch des Ölpreises und die niedrigen Zinsen. Die Politik hat den Mindestlohn also in einer äußerst günstigen Wirtschaftslage eingeführt. Das erklärt, warum der Mindestlohn bislang kaum Folgen auf die Beschäftigung zu haben scheint. Dass es bislang gar keine Anzeichen für Arbeitsplatzabbau durch den Mindestlohn gibt, ist jedoch nicht zutreffend.


Im Bereich der Minijobs scheint es durchaus nach unten zu gehen. Im Februar lag die Zahl der geringfügig Beschäftigten – Menschen, für die der Minijob nicht nur ein Nebenverdienst ist – um 2,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. 136.000 Minijobs sind verschwunden. Natürlich ist es möglich, dass Arbeitgeber zum Teil Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt haben. Man muss aber davon ausgehen, dass viele Rentner und Studenten, die ihr Einkommen mit einem Minijob aufgebessert haben, die ersten Opfer des Mindestlohnes sind.


Die Kritik der Wirtschaft am Mindestlohn richtet sich in erster Linie gegen die Zusatzbelastung mit Bürokratie. Als besonders problematisch werden die Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit und die Haftung für Zulieferer und Subunternehmer genannt. Dass sich der Mindestlohn nur durchsetzen lässt, wenn die Unternehmen Arbeitszeiten dokumentieren, liegt auf der Hand. Weniger zwingend erscheint mir, dass Betriebe dafür haftbar gemacht werden, wenn Zulieferer den Mindestlohn nicht zahlen. Hinzu kommen die strukturellen Folgen des Mindestlohns: Die Ausweichreaktionen dürften zunehmen, etwa indem Betriebe die Zahl der unbezahlten Überstunden erhöhen. Bislang niedrig entlohnte Arbeitnehmer könnten in die Selbstständigkeit abgedrängt werden. Die Politik wird versuchen, solche Umgehungsstrategien zu bekämpfen, was zu noch mehr Bürokratie führt. Die größte Gefahr liegt aber weder in kurzfristigen Beschäftigungseffekten noch in wachsenden Überwachungskosten, sondern in langfristigen Verschiebungen am Arbeitsmarkt.


Der Mindestlohn beeinträchtigt die Schaffung neuer Jobs für besonders verletzliche Gruppen, vor allem Jugendliche und niedrig qualifizierte Arbeitnehmer. Ein Beispiel dafür ist Frankreich. Dort beträgt der Mindestlohn derzeit 9,61 Euro pro Stunde und ist ein wichtiger Grund für die hohe Jugendarbeitslosigkeit jenseits des Rheins. Die Politik in Frankreich versucht seit Jahren, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem bei Jobs mit niedrigen Löhnen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Das kostet rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Künftig sollen diese Subventionen sogar weiter steigen. Wenn es schlecht läuft, könnte Deutschland Ähnliches passieren.


Es wird einige Jahre dauern, bis der Boom am Arbeitsmarkt ausgelaufen und die Erosion des Niedriglohnsektors so weit fortgeschritten ist, dass die Politik reagieren muss. Dann wird sie mit Subventionen versuchen, den Trend umzudrehen. Für die Staatskasse ist das unter dem Strich teurer als das Aufstocken von Niedriglöhnen. Bleiben künftige Anpassungen allerdings maßvoll, dürfte sich der Schaden in Grenzen halten. Sollte es hingegen in Wahlkämpfen zu einem Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn kommen, könnte das deutsche Beschäftigungswunder bald der Vergangenheit angehören.

Prof. Dr. Clemens Fuest ist Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Mindestlohn-Kommission. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Wirtschaftswoche, 15. Mai 2015.