Money talks… - Whistleblower Reward Programs in Public Enforcement of Competition Law

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Die Bemühungen zur Durchsetzung des Kartellverbots sind in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich intensiviert worden, u. a. durch Kronzeugenprogramme, stark gestiegene Bußgelder und private Schadensersatzklagen. Eine weiteres, jüngst stärker beachtetes Instrument sind Belohnungs- oder Whistleblowing-Programme von Kartellbehörden. Diese Programme bezwecken, Insiderinformationen von Personen zu erhalten, die Kenntnis von Kartellabsprachen haben, in diese aber nicht oder nur marginal involviert sind. Nach erstmaliger Implementierung in Südkorea bestehen derartige Programme mittlerweile u. a. im Vereinigten Königreich und Ungarn, wobei weitere Nachahmer in Zentral- und Osteuropa erwartet werden. In den USA ist eine Einführung 2011 eingehend geprüft worden.

Der Aufsatz, der diesem Vortrag zugrunde liegt, untersucht Vorzüge und Nachteile von Belohnungsprogrammen für Whistleblower. Nach einem kurzen Überblick über die bestehende Rolle von Whistleblowing im behördlichen Vollzug werden die einschlägige rechtsökonomischen Forschung zu kartellbehördlichen Belohnungsprogrammen sowie internationale Erfahrungen ausgewertet und vorläufige Gestaltungsempfehlungen abgeleitet. Es wird aufgezeigt, dass Whistleblower-Prämien im behördlichen Kartellrechtsvollzug ein international vordringendes und vielversprechendes Instrument sind, um Kartelle zu destabilisieren und von ihrer Bildung abzuschrecken. Insbesondere können solche Programme zur Aufdeckung von Kartellen beitragen, indem sie Anreize ergänzen, die von Kronzeugenregelungen ausgehen. Belohnungsprogramme können allerdings proaktive Ermittlungs- und Präventionsmethoden nicht ersetzen. Zudem stehen ihren Vorteilen potentielle Kosten u. a. in Form von overdeterrence sowie einer geringeren Effizienz auch von nicht kartellbeteiligten Unternehmen gegenüber. Der bisherige Erkenntnisstand spricht indes dafür, dass diese Effekte durch ein geeignetes Design prinzipiell beherrschbar sind.

Dieser Vortrag findet in englischer Sprache statt.

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Dr. Eckart  Bueren

Eckart Bueren // Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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Kai Hüschelrath
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