
Karsten Otte // M.C.J. (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn)
Der zur Zeit vorliegende Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes sieht die Einführung einer Genehmigung von Trassenentgelten durch die Bundesnetzagentur vor. Umstritten ist die mit der Genehmigung verbundene regulatorische Vorgabe von Effizienzkriterien zur Kostenreduktion neben solchen Anreizen zur Kostenreduktion, die sich aus öffentlichen Finanzierungsvereinbarungen, dem Vergaberecht und der Aufsicht von Eisenbahn-Bundesamt und Bundesrechnungshof ergeben können.
Die an Effizienzkriterien ausgerichtete Genehmigung von Trassenentgelten soll einerseits zu deren in der Höhe angemessener und wettbewerbsverträglicher Verstetigung führen und damit mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Andererseits soll eine angemessene Berücksichtigung realer Kosten, die Abschreibungsfähigkeit real getätigter Investitionen und die Erzielung eines am Markt auskömmlichen Gewinns verstärkt nutzerorientiert die Investitionsfähigkeit der Schieneninfrastruktur-Betreiber stärken und den Bundeshaushalt langfristig entlasten. In diesen Finanzierungskreisläufen agiert der Bund komplex aus seiner verfassungsrechtlichen Gewährleistungsverantwortung als Mittelgeber, als dividendenorientierter Eigentümer und als Mittelgeber für Schienenpersonennahverkehr.
Überlagert und beeinflusst wird das nationale Gesetzgebungsprojekt zurzeit von der Europäischen Diskussion über eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Netz und Betrieb, die eine konzerninterne Ergebnisabführung kritisch aufgreift, weil mit ihr Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen befürchtet werden.
Der Vortrag erläutert das regulatorische Konzept und die Interessenlagen.
Karsten Otte // M.C.J. (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn)