Kaum neue Arbeitsplätze durch längere Befristungen
KommentarZEW-Ökonom Dr. Eduard Brüll zur geplanten Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
Nach dem Reformpaket der Koalition sollen Beschäftigte künftig bis zu 48 Monate, und damit doppelt so lange wie bisher, sachgrundlos befristet beschäftigt werden können. Ein Vertrag soll bis zu sechsmal, statt bisher dreimal, verlängert werden können. Auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll möglich werden. Dr. Eduard Brüll, Wissenschaftler im Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim, schätzt:
„Längere Befristungen dürften kaum Arbeitsplätze schaffen, sondern erschweren den Weg in unbefristete Beschäftigung.
Die Ausweitung der Höchstdauer wird oft als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen dargestellt. Die empirische Evidenz deutet in die andere Richtung: Längere Befristungen verändern vor allem, welche Art von Verträgen Beschäftigte erhalten. Der wahrscheinlichste Effekt ist eine Verschiebung weg vom unbefristeten Vertrag zum Zeitpunkt der Einstellung – ohne nennenswerten Zuwachs bei der Gesamtbeschäftigung.
Meine Untersuchung einer Reform aus dem Jahr 2001, die Befristungen umgekehrt verschärfte, zeigt: Sie bewegte Unternehmen zu unbefristeten Verträgen und verbesserte die Erwerbsstabilität von Berufseinsteigern, ohne Arbeitsplätze zu kosten. Eine Lockerung dürfte spiegelbildlich wirken: mehr und längere Befristungen, weniger unbefristete Einstellungen und erneut kein nennenswerter Zuwachs bei der Gesamtbeschäftigung. Internationale Studien zeigen zudem: Reformen, die befristete Verträge liberalisierten, ohne den Kündigungsschutz für unbefristete Stellen anzutasten, erhöhten typischerweise nicht die Beschäftigung insgesamt, sondern den Anteil befristeter Beschäftigung. Besonders die Dauer ist entscheidend: In den Niederlanden beschleunigte eine Verkürzung der zulässigen Befristungsdauer die Übergänge in unbefristete Beschäftigung, sodass längere Fristen sie umgekehrt verzögern dürften.
Das wahrscheinlichere Ergebnis ist ein größeres und länger bestehendes befristetes Segment, verzögerte Übergänge in unbefristete Stellen und schwächere Weiterbildungsanreize. Die Kosten werden überproportional jüngere und geringer qualifizierte Beschäftigte tragen.
Längere Befristungen sind demnach ein Flexibilitätsinstrument. Manche Unternehmen in projektbasierten oder unsicheren Umfeldern werden sie schätzen. Politisch sollte man von ihnen aber keine zusätzliche Beschäftigung erwarten. Wenn das Ziel mehr und bessere Arbeitsplätze sind, dürfte die Verlängerung der sachgrundlosen Befristung dies allein nicht erreichen.“
Hintergrund
Sachgrundlose Befristungen sind in § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt, das sie derzeit auf 24 Monate mit höchstens drei Verlängerungen begrenzt. Die Reform würde dies für bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte auf 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen anheben und eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber ermöglichen.