Mannheimer Unternehmenssteuertag 2013 – Aktuelle Handlungsfelder der grenzüberschreitenden Steuerplanung mit Kapitalgesellschaften

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Im Rahmen des Mannheimer Unternehmenssteuertags, den das ZEW und die Universität Mannheim jährlich veranstalten, beleuchten namhafte Referenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung aktuelle Fragen der nationalen und internationalen Unternehmensbesteuerung. Die Veranstaltung am 20. Juni 2013 widmete sich der grenzüberschreitenden Steuerplanung mit Kapitalgesellschaften.

Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim und Research Associate am ZEW) konnte als Initiator der Veranstaltung rund 130 Teilnehmer und Teilnehmerinnen zum diesjährigen Mannheimer Unternehmenssteuertag begrüßen. Im anschließenden Eingangsvortrag stellte Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (Partner bei PwC und Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Steuerrecht an der Universität Hamburg) die im April erschienene Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen vor. Er gab dabei einen umfassenden Überblick über die Abweichungen zum OECD-Musterabkommen und zur bisherigen Abkommenspraxis. Nach Einschätzung von Prof. Lüdicke ist die Verhandlungsgrundlage grundsätzlich zu begrüßen, sie müsse jedoch weiter ausgearbeitet werden.

Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, widmete sich dem Thema Mobilität von Kapitalgesellschaften und Europarecht. In diesem Zusammenhang erläuterte er die Implikationen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs "National Grid Indus" für die Besteuerung stiller Reserven im Falle des Wegzugs von Kapitalgesellschaften ins europäische Ausland. Im Hinblick auf den deutschen Gesetzgeber mahnte er an, im Bereich der Entstrickungsbesteuerung nicht an die Grenze dessen zu gehen, was europarechtlich zulässig ist.

Im Sinne des Mannheimer Unternehmenssteuertags, den Austausch zwischen Wissenschaft, Finanzverwaltung und Praktikern zu fördern, gab Dr. Bernd Niess (Head of Tax, Daimler Group) einen Einblick in das Management steuerlicher Risiken eines grenzüberschreitend tätigen deutschen Konzerns. Er zeigte auf, wie stark sich das Aufgabenspektrum des Steuerbereichs in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Die ehemals im Vordergrund stehende Steuerplanung sei mittlerweile von untergeordneter Bedeutung, sagte Niess. Dagegen beschäftigten die Steuerberichterstattung, die Befolgung steuerlicher Pflichten und das steuerliche Risikomanagement ihn und seine Mitarbeiter mittlerweile fast vollständig. Im Hinblick auf die aktuelle Debatte um aggressive Steuerplanung multinationaler Konzerne betonte er die Bedeutung des "Good Citizenship"-Gedankens für sein Unternehmen.

Workshops zu aktuellen Themenfeldern der grenzüberschreitenden Steuerplanung

Drei Workshops am Nachmittag des Mannheimer Unternehmenssteuertags boten ein Forum, um mit Vertretern aus Steuerberatung und Finanzverwaltung aktuelle Probleme zu diskutieren. Praxisbeispiele gaben dabei Hilfestellung für ähnlich gelagerte Fälle. In diesem Sinne beleuchteten Oberregierungsrat Thomas Rupp (Finanzministerium Baden-Württemberg) und Dr. Hartmut Winkler (Ernst & Young) aktuelle Brennpunkte des Außensteuergesetzes. Dabei wies Dr. Winkler insbesondere darauf hin, dass mehrere EU-Staaten in den letzten Jahren durch Steuersatzsenkungen in den Anwendungsbereich des Außensteuergesetzes hineingewachsen seien. Infolgedessen drohen auch Gestaltungen, die nicht per se als missbräuchlich anzusehen sind, in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu fallen.

Dr. Marius Helios (KPMG) und Dr. Carsten Meinert (Finanzgericht Köln) thematisierten Fragen der Finanzierung und Absicherung von Auslandbeteiligungen. Lebhaft diskutiert wurden dabei insbesondere die Überlegungen der Referenten zur bilanziellen und steuerlichen Behandlung von Bewertungseinheiten aus Grund- und Sicherungsgeschäft im Kontext der Absicherung von Währungsrisiken.

Dr. Jens Schönfeld (Flick Gocke Schaumburg) und Andreas Benecke (Bundesministerium der Finanzen) widmeten sich schließlich aktuellen Entwicklungen bei der Besteuerung von Inbound- und Outbound-Dividenden. Sie machten es sich u.a. zur Aufgabe, Licht in das "Erstattungswirrwarr" bei der Erstattung von Quellensteuern im Inbound-Fall zu bringen, das zu Rechtsunsicherheit und unnötig hohem administrativen Aufwand auf Seiten der Steuerpflichtigen führt.