Investitionen, Schulden und die "schwarze Null"

Standpunkt

Die schlechten Wirtschaftsnachrichten, die uns derzeit erreichen, wirken wie ein eisiger Herbstregen nach einem milden Spätsommertag. In der ersten Jahreshälfte herrschte in Deutschland Überschwang. Die Konjunktur schien vor Gesundheit zu strotzen, unberührt von den Problemen in anderen Teilen Europas, und die Große Koalition konnte zwei Dinge tun, die selten miteinander vereinbar sind: Sie hat einerseits das Geld mit vollen Händen unters Volk geworfen – Mütterente, Rente mit 63, Entlastungen für die Kommunen und vieles mehr. Andererseits rückten die sprudelnden Steuereinnahmen einen ausgeglichenen Bundeshaushalt im Jahr 2015 in greifbare Nähe – unter anderem deshalb, weil die Kosten der neuen Rentenleistungen in den impliziten Schulden der Sozialversicherung versteckt sind, den Bundeshaushalt kurzfristig also nicht belasten. Warnungen, dass solide Finanzpolitik in wirtschaftlich guten Zeiten Ausgaben senken sollte, um in schlechten Zeiten zulegen zu können, verhallten ungehört. Nun schwächelt die Konjunktur. Die deutsche Politik ist schockiert und beginnt, über den weiteren Kurs zu streiten. Die einen fordern ein Kürzungsprogramm, um die "schwarze Null" im nächsten Bundeshaushalt trotz konjunkturbedingt sinkender Steuereinnahmen halten zu können. Andere fordern, das Ziel des Haushaltsausgleichs aufzugeben und die Staatsausgaben weiter zu steigern. Mehr Geld soll in die Sanierung öffentlicher Straßen und Gebäude fließen.

Für solide Finanzpolitik gibt es zwei Leitlinien, die Orientierung bieten. Erstens sollte die Politik die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen im Blick behalten. Deutschland sollte vor allem wegen der Alterung seiner Bevölkerung, die in den nächsten zwei Jahrzehnten die Staatsfinanzen massiv belasten wird, Staatsschulden abbauen, um für die Zukunft vorzusorgen. Um das zu erreichen, wurde im Jahr 2009 die Schuldenschranke im Grundgesetz verankert. Vorsorge für die Zukunft bedeutet auch, zu investieren und die öffentliche Infrastruktur zu erhalten. Wo Nachholbedarf ist, sollte mehr investiert werden. Daraus folgt allerdings nicht, dass diese Investitionen mehr Schulden rechtfertigen. Zumindest Ersatzinvestitionen für verfallende Infrastruktur müssen aus laufenden Ausgaben finanziert werden, sonst zehren wir von der Substanz.

Die zweite Leitlinie betrifft die Konjunktur. Es ist nicht empfehlenswert, finanzpolitische Feinsteuerung zu betreiben und Steuern oder Staatsausgaben jeder kleineren Konjunkturschwankung anzupassen. Konjunkturprogramme aufzulegen ist sinnvoll, wenn es einen massiven Einbruch der Wirtschaft gibt wie zum Beispiel im Jahr 2009. Im Aufschwung die Staatsausgaben noch zu erhöhen, wie es die Große Koalition nach Amtsantritt getan hat, ist hingegen keine konjunkturgerechte Finanzpolitik. Im Normalfall sollte die Finanzpolitik mittelfristig ausgerichtet sein und konjunkturbedingte Schwankungen in Steuereinnahmen und Ausgaben zulassen, sie also durch begrenzte Verschuldung im Abschwung und Überschüsse im Aufschwung ausgleichen. So entsteht eine automatische Stabilisierungswirkung, ohne dass der Staat Steuergesetze ändert oder Ausgabenprogramme auflegt.

Was ist also zu tun? Es zeichnet sich eine Abkühlung der Konjunktur ab, zumindest derzeit aber kein massiver Abschwung. Es ist jetzt richtig, die automatische Stabilisierungswirkung des öffentlichen Haushalts zuzulassen. Wichtiger als der Haushaltsausgleich 2015 ist die Einhaltung der Schuldenschranke, die einen begrenzten Spielraum für Kreditfinanzierung lässt, wenn er für die automatischen Stabilisatoren gebraucht wird. Falsch wäre es jedoch, den Konsolidierungskurs zu verlassen und neue schuldenfinanzierte Ausgabenprogramme aufzulegen. Investitionen sind wichtig, aber sie sollten nicht nach Konjunkturlage erfolgen und so weit wie möglich durch verringerte konsumtive Ausgaben finanziert werden.