Trend zur späten Mutterschaft führt zu deutlichen Lohneinbußen

Forschung

Unterbrechungen der Vollerwerbstätigkeit führen langfristig zu erheblichen Lohneinbußen. Dieses Problem betrifft vor allem Frauen, die immer noch den überwiegenden Teil der Kindererziehung übernehmen und dafür ihre Berufstätigkeit zumindest zeitweise aufgeben.

Allerdings fallen die Einkommenseinbußen weniger dramatisch aus, wenn die Erwerbspause kurz ist und die Frau Kontakt zum Arbeitsmarkt hält, indem sie beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt. Das Ausmaß der Lohneinbußen und den Timing-Effekt von Erwerbsunterbrechungen untersucht das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, in einer aktuellen Studie für deutsche Frauen zwischen 30 und 55 Jahren, die mindestens über einen Fachschulabschluss verfügen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Lohnsatz einer Frau in erheblichem Maße von ihrer Erwerbsgeschichte abhängt. Eine 45-jährige, durchgehend vollerwerbstätige Frau erzielt nach 20 Jahren Erwerbserfahrung einen durchschnittlichen Stundenlohn von 36,20 DM. Anders hingegen beim typischen modernen Erwerbsprofil einer Mutter in Deutschland, das charakterisiert wird durch eine dreijährige Unterbrechung der Berufsausübung und darauf folgenden sieben Jahren Teilzeitarbeit beginnend im Alter von 30 Jahren: Mit 45 Jahren verbleiben dieser Frau nur noch 33,10 DM Stundenlohn. Sie verdient demnach im Schnitt pro Stunde 3,10 DM und monatlich 530 DM weniger als die durchgehend vollerwerbstätige Frau gleichen Alters. Legt die Frau mit 30 eine dreijährige Erwerbspause ohne anschließende Teilzeitphase ein, führt dies nur zu einer Reduktion des Stundenlohns um 1,20 DM. Verschiebt die Frau die dreijährige Unterbrechung um fünf Jahre nach hinten und steigt erst mit 35 Jahren vorübergehend aus dem Erwerbsleben aus, dann liegt der zu erwartende Stundenlohn bei nur noch knapp über 33 DM (dritter Balken) und somit genauso hoch wie nach der zehnjährigen Unterbrechung ihrer Vollzeittätigkeit. Hieran wird der starke Einfluss der zeitlichen Abfolge von Erwerbs- und Unterbrechungsphasen sichtbar: Je später die Unterbrechung erfolgt, desto mehr Humankapital steht in Gefahr, abgeschrieben zu werden. Die Lohneinbußen sind am kleinsten, wenn nach einem Unterbrechungsjahr zunächst eine zweijährige Teilzeiterwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die Differenz zur durchgängig erwerbstätigen Referenzfrau beträgt dann nur 30 Pfennige pro Stunde. Auf den Monat gerechnet beträgt die Differenz etwas über 100 DM.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Miriam Beblo, E-Mail: beblo@zew.de

Prof. Dr. Elke Wolf, E-Mail: wolf@zew.de