ZEW-Ökonomen zur neuen Brexit-Frist

Der neue Brexit-Termin fällt auf den 31. Oktober 2019.

Das Vereinigte Königreich und die verbleibenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich bei einem Sondergipfel in Brüssel auf den 31. Oktober 2019 als neuen Brexit-Termin geeinigt. Dabei steht es Großbritannien frei, auch zu einem früheren Zeitpunkt die EU zu verlassen oder aber den Austritt komplett zu revidieren. Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, und Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, erklären dazu:

„Die halbjährige Fristverlängerung bis zu einem Brexit bietet Briten und EU die Chance, nachzudenken, ob ihre Ehe wirklich zerrüttet ist oder nicht doch noch eine Versöhnung möglich ist. Ein halbes Jahr reicht für Neuwahlen, die den Brexit-Gegnern eine neue Legitimation für ein zweites Referendum bringen könnten.

Die Wählerinnen und Wähler haben inzwischen eine viel bessere Vorstellung davon, was der Brexit wirklich bedeutet und dass viele Versprechen der Brexiteers niemals erfüllbar sein werden. Das Szenario, dass das Vereinigte Königreich letztlich die EU nicht verlässt, ist aufgrund der deutlich verlängerten Reflexionszeit somit wieder etwas wahrscheinlicher geworden. Allerdings hat diese Entwicklung auch einen ökonomischen Preis: Solange die Hängepartie anhält, ist das Vereinigte Königreich aus Sicht der meisten Unternehmen tabu für neue Investitionen. Ob der Brexit kommt oder nicht, das Land zahlt wirtschaftlich einen hohen Preis aufgrund fehlender Investitionen und eines fallenden Produktionspotenzials.“