Ermäßigte Umsatzsteuersätze eher zurückfahren als ausweiten
ZEW policy brief Nr. 26-08 // 2026Die Umsatzsteuer ist mit Einnahmen von inzwischen über 300 Milliarden Euro jährlich für Bund, Länder und Gemeinden eine zentrale Einnahmequelle. Gleichzeitig werden die Einnahmen aus dieser Steuer durch eine vielfache Anwendung des ermäßigten Steuersatzes geschmälert. Die Anzahl dieser Ermäßigungs-Tatbestände ist im Zeitverlauf gewachsen. Auch die damit verbundenen Steuerausfälle sind über die Zeit gestiegen und haben im Jahr 2026 mit schätzungsweise 43,5 Mrd. Euro eine beträchtliche Größenordnung erreicht. Dennoch wird in der aktuellen steuerpolitischen Diskussion vielfach gefordert, den Geltungsbereich des ermäßigten Steuersatzes noch stärker auszuweiten oder den derzeit bei sieben Prozent liegenden ermäßigten Satz zumindest für bestimmte Güter (Lebensmittel) noch weiter abzusenken oder gar auf null zu setzen. Der Bund hat sich verpflichtet, alle Subventionen unter Einschluss der Steuersubventionen regelmäßig zu evaluieren. Das Bundesfinanzministerium hatte deshalb das ZEW mit einer umfassenden Evaluation der ermäßigten Umsatzsteuersätze beauftragt. Dieses Policy Brief berichtet über zentrale Ergebnisse dieser Studie. Zur Beurteilung hat die Evaluationsstudie einen klar definierten Kriterienkatalog verwendet und die wichtigsten Tatbestände ermäßigter Steuersätze überprüft.
Heinemann, Friedrich, Karina Kindler und Daniela Steinbrenner (2026), Ermäßigte Umsatzsteuersätze eher zurückfahren als ausweiten, ZEW policy brief Nr. 26-08, Mannheim