Beschäftigungssicherung steht im Vordergrund

Kommentar

ZEW-Ökonom Friedhelm Pfeiffer zum Tarifabschluss der Länder

Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“, kommentiert den Tarifabschluss der Länder.

Am 9. Dezember 2023 einigten sich die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Beamtenbund (dbb) auf einen neuen Tarifabschluss. Er sieht eine Inflationsausgleichsprämie sowie eine schrittweise Erhöhung vor und gilt für rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den Ländern haben zu einem Ergebnis geführt. Im Wesentlichen wurde laut ver.di beschlossen, dass die Beschäftigten bis Oktober 2024 zeitlich gestaffelt einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten sollen. Ab November 2024 folgt eine Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro, und ab dem 1. Februar 2025 eine tarifliche Erhöhung von 5,5 Prozent. Die Laufzeit soll 25 Monate betragen.

Schmerzhafter Kompromiss für beide Verhandlungsparteien

Beide Verhandlungsparteien haben einem wohl schmerzhaften Kompromiss zugestimmt. Für die an den Verhandlungen beteiligten Länder stellen Lohnerhöhungen einen Kostenfaktor dar. In Zeiten knapper Haushalte führen die vereinbarten Erhöhungen zu signifikanten Haushaltsbelastungen. Jedoch möchten auch die Länder attraktiv für Fachkräfte bleiben, um ihre Aufgaben, unter anderem in der inneren Sicherheit sowie dem Gesundheits- und Bildungswesen, erfüllen zu können. Je höher die Tariflöhne sind, desto attraktiver bleiben die Länder im Wettbewerb um Fachkräfte. Den Beschäftigten wiederum ist es mit dem Abschluss nicht gelungen, die Reallohnsenkungen seit 2021 wettzumachen. Sie haben mit relativ moderaten Forderungen stärker auf Beschäftigungssicherung gesetzt.

Der Abschluss sollte aber dazu beitragen, dass weitere Reallohnsenkungen in den nächsten beiden Jahren unwahrscheinlicher geworden sind. Aber auch Reallohnerhöhungen für die Masse der Beschäftigten sind eher unwahrscheinlich. Dieses Ergebnis trifft auch etwa für die gesamtwirtschaftliche Ebene zu, also nicht nur für den öffentlichen Dienst. Somit wird der expansive gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsimpuls, der von den Reallohnsenkungen für die Masse der Beschäftigten der letzten zwei Jahre ausgegangen ist, und zu dem aktuellen Beschäftigungshöchststand beigetragen hat, allmählich zu einem Ende kommen.

Untere Lohngruppen profitieren stärker

Vom Tarifabschluss werden aufgrund des vereinbarten pauschalen, für alle gleichen Inflationsausgleichs, und des Sockelbetrags die unteren Lohngruppen prozentual relativ stärker profitieren als die höheren Lohngruppen. Diese relative Aufwertung der unteren Lohngruppen folgt einem Trend in vielen Tariflohnvereinbarungen der letzten Jahre. Dieser neue Trend bedeutet eine allmähliche Umkehr der langjährigen Zunahme der Lohnungleichheit. Studien deuten darauf hin, dass manuelle Tätigkeiten, die nicht so einfach durch KI oder Roboter ersetzt werden können, allmählich wieder relativ besser entlohnt werden.“