Innovationsförderung:
finanzielle Förderung von Innovationsaktivitäten (inkl. FuE-Aktivitäten) durch die öffentliche Hand, z.B. über Zuwendungen, Zuschüsse, Darlehen, Subventionszahlungen, Beteiligungen oder Kreditbürgschaften, inkl. Förderungen durch beauftragte Institutionen (Projektträger, Förderbanken), jedoch ohne steuerliche Vergünstigungen wie z.B. die Forschungszulage. Die gewöhnliche Be-zahlung von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber gilt nicht als öffentliche Förderung.
Angabe als Anteil an allen innovationsaktiven Unternehmen in %