Ermittlung von Schadenshöhen durch Hardcore-Kartellabsprachen im Rahmen der privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts

Ermittlung von Schadenshöhen durch Hardcore-Kartellabsprachen im Rahmen der privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts

Durch Preis- und Quotenabsprachen im Rahmen sogenannter Hardcore-Kartelle entstehen typischerweise Schäden durch überhöhte Preise bei den Unternehmen nachgelagerter Wertschöpfungsstufen. In den letzten Jahren sind diese ‚privaten’ Schäden zunehmend in das Interesse der Wettbewerbspolitik gerückt. Der Anspruch auf Schadensersatz, der im Rahmen von Zivilprozessen gegen ehemalige Hardcore-Kartellmitglieder geltend gemacht werden kann, wird dabei auch als ein weiteres Element einer Gesamtstrategie zur Abwehr von Hardcore-Kartellen angesehen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Projekts in einem ersten Schritt ein theoretisches Grundgerüst zur Ermittlung von Schadenshöhen durch Hardcore-Kartellabsprachen entwickelt, welches dann in einem zweiten Schritt anhand von Daten für konkrete Kartellfälle auf seine Umsetzungstauglichkeit getestet wird. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird abschließend ein Set von Prinzipien für eine ökonomisch tragfähige Ermittlung von Schadenshöhen abgeleitet. Um die Praxistauglichkeit der ökonomischen Schadensermittlungsgrundsätze zu gewährleisten, wird Wert darauf gelegt, dass sie den rechtlichen Rahmenbedingungen der zivilrechtlichen Durchsetzung Rechnung tragen.

Projektteam

Kai Hüschelrath

Kai Hüschelrath

Projektleitung
Research Associate

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Georg Licht

Georg Licht

Research Associate

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Heike Schweitzer

Heike Schweitzer

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Auftraggeber/Zuwendungsgeber
Kooperationspartner
Universität Mannheim, Mannheim, DE

Kontakt

Research Associate
Prof. Dr. Kai Hüschelrath
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