Steuerliche Verlustbeschränkungen, Ausstieg von Investoren und Marktpreise

Steuerliche Verlustbeschränkungen, Ausstieg von Investoren und Marktpreise

Der Ausstieg eines Investors ist ein wichtiges Ereignis für ein Unternehmen. Wagniskapitalgeber vollziehen diesen Schritt meist durch den Verkauf ihrer Anteile an eine andere Firma oder im Rahmen eines Börsengangs des Unternehmens. Zu diesem Zeitpunkt können hohe Verluste aus der Anfangsphase aufgelaufen sein. Diese Verluste werden für Steuerzwecke asymmetrisch behandelt. Während Gewinne sofort besteuert werden, können Verluste nur mit vergangenen (Verlustrücktrag) oder zukünftigen Gewinnen (Verlustvortrag) ausgeglichen werden, meist mit Beschränkung bezüglich der Zeit oder des Betrags. Zusätzlich zu diesen zeitlichen und relativen Einschränkungen können auch Mantelkaufregelungen im Fall von Änderungen in der Aktivität oder dem Gesellschafterbestand des Unternehmens zum Untergang von Verlustvorträgen führen. Das Design dieser Regelungen ist länderabhängig.

Die oben genannten Verlustbeschränkungen könnten die Preise beeinflussen, die ein Investor beim Ausstieg erzielen kann. Verlustvorträge können einen wertvollen steuerlichen Vermögenswert darstellen. Zeitliche und relative Limits beschränken de Nutzbarkeit dieses Vermögensgegenstands. Zusätzlich können Mantelkaufregelungen zum Tragen kommen, wenn sich die Gesellschafterstruktur eines Unternehmens ändert. Je nach der Regelung können aufgelaufene Verlustvorträge gar nicht oder nur mit starken Einschränkungen genutzt werden. Im Rahmen des Projekts wird untersucht, ob Beschränkungen von steuerlichen Verlustvorträgen zu reduzierten Preisen beim Ausstieg von Investoren führen. Die Analyse fokussiert sich auf die zwei Hauptereignisse, Unternehmensverkäufe und Börsengänge. Die Rolle von Verlustvorträgen für Kaufprämien und Aktienpreise wurde bereits in der Literatur untersucht. Allerdings existiert in diesem Zusammenhang bisher keine empirische Evidenz zur Auswirkung von steuerlichen Verlustbeschränkungen, insbesondere Mantelkaufregelungen.

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Theresa Bührle

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