Zur Notwendigkeit einer steuerlichen FuE-Förderung auch für „Midrange Companies“

Zur Notwendigkeit einer steuerlichen FuE-Förderung auch für „Midrange Companies“

Um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu stärken, fördern zahlreiche Industrieländer FuE-Aktivitäten von Unternehmen entweder über eine projektbezogene oder eine steuerliche Förderung. Während in vielen anderen Industrieländern bereits beide Förderpraktiken parallel zum Einsatz kommen, setzte die deutsche Forschungspolitik bislang allein auf eine projektbezogene Förderung. Laut des im April 2017 veröffentlichten Berichts zur Hightech-Strategie, prüft die Bundesregierung derzeit jedoch die Einführung einer steuerlichen Förderung von FuE. Hinsichtlich des Designs dieses Instruments sind vor allem die Höhe des Fördersatzes, die Definition förderfähiger FuE-Aufwendungsarten, der Umfang förderfähiger FuE-Aufwendungen sowie die Definition der anspruchsberechtigten Unternehmen wichtige Stellschrauben. Bei der Definition der anspruchsberechtigten Unternehmen geht es vor allem um die Frage, ob alle Unternehmen in den Genuss einer steuerlichen Forschungsförderung kommen können (und wenn ja in welchem Umfang) oder ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme der steuerlichen Forschungsförderung von der Unternehmensgröße abhängt. Derzeit gehen die politischen Überlegungen vor allem dahin, die steuerliche Forschungsförderung als Instrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einzusetzen. Ziel dieser Kurzstudie ist es, herauszuarbeiten, welche Argumente für oder gegen eine Begrenzung der Zielgruppe der anspruchsberechtigten Unternehmen sprechen. Darüber hinaus sollen in dem Projekt die zusätzlichen Kosten (Steuermindereinnahmen) berechnet werden, die mit einer steuerlichen FuE-Förderung bei unterschiedlichen Abschneidegrenzen für den Kreis der begünstigten Unternehmen verbunden sind. Die Kosten werden dabei unter alternativen Annahmen der anderen Designelemente berechnet.

Projektteam

Bettina Peters

Bettina Peters

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Christian Rammer

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Georg Licht

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Auftraggeber/Zuwendungsgeber