Viele Unternehmen stellen DSGVO schlechtes Zeugnis aus

Informationswirtschaft

ZEW-Umfrage zur Informationswirtschaft in Deutschland

Die Unternehmen der deutschen Informationswirtschaft sind häufig unzufrieden mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Unternehmen der deutschen Informationswirtschaft sind häufig unzufrieden mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In jedem zweiten Unternehmen überwiegen nach der zweijährigen Laufzeit die negativen Aspekte der Neuregelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Nur für knapp fünf Prozent der Unternehmen überwiegen die positiven Aspekte der DSGVO. Besonders häufig hat die Einführung der DSGVO die Geschäftsprozesse der Unternehmen verkompliziert und zu einem hohen Arbeitsaufwand zur Umsetzung der neuen Vorgaben geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage unter rund 600 Unternehmen der Informationswirtschaft, die das ZEW Mannheim im März 2020 durchgeführt hat.

Unter den Teilbranchen der Informationswirtschaft schneidet die DSGVO bei den Unternehmen der Branche Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) noch am besten ab. Etwa 62 Prozent der IKT-Hardwarehersteller und 58 Prozent der IKT-Dienstleister geben an, dass positive und negative Aspekte ausgeglichen sind oder die positiven Aspekte sogar überwiegen. Bei den Medien- und wissensintensiven Dienstleistern teilt nur weniger als die Hälfte der Unternehmen diese Einschätzung.

„In etwa 60 Prozent der Unternehmen haben sich die Geschäftsprozesse durch die Einführung der DSGVO verkompliziert“, sagt Dr. Daniel Erdsiek, ZEW-Experte für Digitale Ökonomie. Bei der Umsetzung der neuen Regeln mussten mitunter umfassende Veränderungen der Informationspflichten und der Betroffenenrechte beachtet sowie neue Konzepte wie Privacy-by-Design und Privacy-by-Default umgesetzt werden. Diese notwendigen Anpassungen haben in mehr als zwei Dritteln der Unternehmen zu einem hohen Arbeitsaufwand geführt.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen berichten zudem von zusätzlichen Kosten für Mitarbeiterschulungen und einem gestiegenen Bedarf an externer Beratung durch die Einführung der DSGVO. 17 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft insgesamt verbinden mit der DSGVO sogar eine Gefahr für die eigene Geschäftstätigkeit – in der IKT-Branche liegt dieser Anteil bei lediglich acht Prozent. Mögliche Gründe für den negativen Einfluss auf die eigenen Geschäfte bestehen darin, dass Innovationen gebremst wurden (24 Prozent) und der Einsatz neuer Technologien wie der Künstlichen Intelligenz erschwert oder verhindert wurden (13 Prozent).

Die erwarteten Auswirkungen der Einführung der DSGVO wurden bereits in einer Umfrage im Jahr 2017 erfragt. Die negativen Erwartungen sind teilweise verstärkter eingetreten.

„Bereits im Dezember 2017, also kurz vor Inkrafttreten der DSGVO, haben wir die Unternehmen der Informationswirtschaft zu den erwarteten Auswirkungen der Neuregelungen befragt. Im Vergleich zu den aktuellen Ergebnissen zeigt sich, dass jede abgefragte negative Konsequenz der DSGVO häufiger eingetreten ist, als im Dezember 2017 erwartet“, so Erdsiek.

Neben den negativen Aspekten berichten die Unternehmen im März 2020 allerdings auch von positiven Auswirkungen. So geben 36 Prozent der Unternehmen an, dass ihre Prozesse überprüft und optimiert wurden. Die Verfahren zur Verarbeitung von Daten wurden im Zuge der DSGVO in rund 29 Prozent der Unternehmen standardisiert. Der Aussage, dass die DSGVO zu einer erhöhten Rechtssicherheit geführt hat, stimmt indes nur jedes fünfte Unternehmen zu – zehn Prozent weniger als vor zwei Jahren erwartet.

Trotz der weitreichenden Neuregelungen und dem steigenden Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz, rechnen nur etwa zwölf Prozent der Unternehmen mit einem Vertrauenszuwachs der Kunden durch die Einführung der DSGVO. Noch weniger verbreitet ist die Überzeugung, dass die DSGVO zu einem Wettbewerbsvorteil für EU-Unternehmen auf internationalen Märkten geführt hat (fünf Prozent) oder sich positiv auf die Geschäftsentwicklung des eigenen Unternehmens ausgewirkt hat (drei Prozent).