Holger Stichnoth als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestags
Termine und NachrichtenEinkommensteuerreform gleicht Inflation nur teilweise aus
Prof. Dr. Holger Stichnoth hat am 4. November 2026 als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 teilgenommen. Der Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“ zeigte anhand von ZEW-Berechnungen auf, dass die vorgesehenen Entlastungen im Einkommensteuertarif 2028 bei 98 Prozent der Steuerpflichtigen die Inflation nicht vollständig ausgleichen. Die Haushalte werden also keineswegs entlastet, sondern sehen sich durch die schleichenden Steuererhöhungen im Rahmen der kalten Progression einer Mehrbelastung gegenüber.
Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entlasten die geplanten Tarifänderungen um 116 statt 306 Euro im Jahr bei vollem Inflationsausgleich, mit dem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 179 statt 329 Euro. Durch das – gesetzlich gebotene – höhere Kindergeld und die steigenden Freibeträge für Kinder liegen Familien etwas näher am Inflationsausgleich. So würde beispielsweise einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener mit 60.000 Euro Bruttojahreslohn im untersuchten Beispiel rund 72 Prozent der Inflation ausgeglichen werden.
Kosten eines echten Inflationsausgleichs
Ein voller Inflationsausgleich für kleine und mittlere Einkommen würde nach den ZEW-Berechnungen jährlich rund 5,5 Milliarden Euro zusätzlich zum Tarifteil des Entwurfs kosten, ein Ausgleich bis zum Spitzensteuersatz circa 8,5 Milliarden Euro mehr als im Entwurf. Ein voller Inflationsausgleich läge 11,6 Milliarden Euro über den derzeit geplanten Entlastungen.
Eine gezieltere Ausgestaltung im Rahmen eines Sprungtarifs kann bei gleichem Volumen die Wirkung erhöhen, erfordert aber eine politische Entscheidung darüber, welche Einkommen vorrangig profitieren sollen.
Neben dem Regierungsentwurf bewertete Stichnoth die weiteren zur Anhörung vorgelegten Vorschläge zur automatischen Anpassung des Steuertarifs, zum Familienleistungsausgleich und zur Reform des Ehegattensplittings.