Datenzugang für Wissenschaftler/innen

Externe Wissenschaftler/innen können im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten die Daten des IAB/ZEW Gründungspanels nutzen. Es gibt drei Zugangswege mit unterschiedlichem Anonymisierungsgrad der individuellen Unternehmensdaten: 

  1. Sie können mit dem Panel am Gastwissenschaftlerarbeitsplatz des ZEW-Forschungsdatenzentrum arbeiten. Die Daten sind formal anonymisiert, d.h. sie enthalten weder Namen und Adresse der Unternehmen, die im Rahmen des IAB/ZEW Gründungspanels befragt werden. Ansonsten werden keine datenverändernden Anonymisierungsmaßnahmen durchgeführt.
     
  2. Außerdem kann das Panel über eine geschützte Remote-Desktop-Verbindung genutzt werden, die den Zugriff auf die Daten von extern erlaubt. Diese technische Umsetzung des Datenzugangs wurde im Rahmen des Kooperationsprojekts BERD@NFDI mit der Universität Mannheim ermöglicht. Die Remote-Desktop-Verbindung stellt einen Zugang zu ZEW-Daten über die bwCloud des Landes Baden-Württemberg her. Auch diese Daten sind nur formal anonymisiert.
     
  3. Daneben stellt das ZEW-FDZ externen Wissenschaftler/innen einige ZEW-Forschungsdaten in einer faktisch anonymisierten Form als Scientific-Use-Files zum Download zur Verfügung, die außerhalb des ZEW-FDZ in der eigenen Forschungseinrichtung genutzt werden können. Sie können die Dokumentation der Scientific-Use-Files des IAB/ZEW Gründungspanels für die externe Nutzung herunterladen, die eine Variablenliste enthält und in der die zur Sicherstellung der faktischen Anonymität angewendeten datenverändernden Verfahren (Anonymisierungsmethoden) erläutert werden.


Die Datennutzung ist im Allgemeinen kostenlos und der wissenschaftlichen, nicht-kommerziellen Forschung vorbehalten. Das ZEW-FDZ wurde vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) akkreditiert.

Externe Wissenschaftler/innen können per E-Mail einen schriftlichen Antrag auf Datennutzung stellen. Der Antrag soll eine kurze Beschreibung des Forschungsprojektes enthalten. Ansprechpartnerin hierfür ist Dr. Sandra Gottschalk. Nach Genehmigung des Antrags auf Datennutzung wird ein Datenüberlassungsvertrag zwischen ZEW und dem/-r jeweiligen Datennutzer/in geschlossen.