ZEW-Ökonom Stichnoth berät bei Armuts- und Reichtumsbericht

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Holger Stichnoth in Gutachtergremium für Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen

Holger Stichnoth wird gemeinsam mit weiteren Sachverständigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Erstellung des siebten Armuts- und Reichtumsberichts beraten. Gruppenbild der Mitglieder des Beraterkreises sowie des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums beim ersten Symposium.

Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“, ist am 22. Mai 2023 in das wissenschaftliche Gutachtergremium für den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung berufen worden. Holger Stichnoth wird gemeinsam mit weiteren Sachverständigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Erstellung des siebten Armuts- und Reichtumsberichts beraten, der fundierte Daten über Armut und Reichtum in Deutschland liefern soll.

„Armut und Reichtum sind Themen, die Menschen beschäftigen. Gleichzeitig ist das Thema hochkomplex und vielschichtig. Wann sind Unterschiede ungerecht? Wie bekommen Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen gute Lebensperspektiven? Und wie kann der Staat dabei unterstützen oder gar Einkommen gerecht verteilen? Solche Fragen treiben mich und meine Forschung an. Deshalb freue ich mich, die Arbeit am Armuts- und Reichtumsbericht zielgenau unterstützen zu können“, betont ZEW-Verteilungsökonom Holger Stichnoth, der zudem Honorarprofessor an der Universität Straßburg ist.

„Holger Stichnoth ist ein führender Forscher, wenn es um die Simulationen der Verteilungswirkung von politischen Maßnahmen geht. Wir freuen uns sehr, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine Expertise schätzt und ihn mit seinem Begleitforschungsprojekt zur Sozialen Mobilität in das Gutachtergremium aufgenommen hat.“, sagt ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD.

Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Gerade aufgrund der hohen Emotionalität und der Brisanz von Verteilungsfragen ist es wichtig, zumindest einen Konsens über die Fakten herzustellen. Dies ist der Grund, warum die Bundesregierung im Auftrag des Deutschen Bundestages in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) erstellt. Der Bericht trägt zur Verbesserung der Informationslage über Armut und Reichtum bei, indem zum einen bereits vorhandene Informationen auf Bundesebene zusammengeführt und zum anderen neue Erkenntnisse durch die Beauftragung von Forschungsprojekten generiert werden. Der Bericht soll dabei der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut sowie Reichtum Rechnung tragen und Lebenslagen wie auch die Verteilung von Einkommen in der Bundesrepublik realistisch darstellen.