Mutige Richtungsentscheidungen und viele sinnvolle Vorschläge
KommentarZEW-Ökonom Holger Stichnoth zum Sozialstaatsbericht
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“, kommentiert:
Die Vorschläge der Kommission gehen in die richtige Richtung. Es ist sinnvoll, Leistungen zusammenzulegen und stärker auf Binnendifferenzierung zu setzen, um den unterschiedlichen Logiken gerecht zu werden – einerseits Existenzsicherung sowie Fördern und Fordern, andererseits finanzielle Existenzunterstützung. Derzeit nutzen Behörden einen nicht kleinen Teil der Arbeitszeit dafür, Zuständigkeiten zu klären und – falls sich später eine andere Stelle als zuständig herausstellt – zu viel gezahltes Geld zurückzuholen. Auch zu begrüßen ist eine stärkere Differenzierung der Hinzuverdienstregeln, um verschiedenen familiären Situationen Rechnung zu tragen, sowie ein stärkerer Fokus auf existenzsichernde Vollzeitbeschäftigungen: Kleine Hinzuverdienste sollen weniger attraktiv gemacht, die Ausweitung der Erwerbstätigkeit dafür stärker gefördert werden.
Perspektiven der Umsetzung
Einige Vorschläge lassen sich schnell umsetzen. Andere Vorschläge stellen dicke Bretter dar – wie die Zusammenlegung von Leistungen, der Aufbau einer neuen IT-Infrastruktur der Sozialverwaltung oder die Einführung eines digitalen Sozialportals als zentraler Zugangspunkt für Bürgerinnen und Bürger. Hier ist, wie etwa die Erfahrungen mit der Kindergrundsicherung und staatlichen Digitalisierungsprojekten zeigen, noch viel Detailarbeit zu leisten. Der Kommissionsbericht liefert aber ein wichtiges Signal zum Aufbruch.
Experimentierräume und bessere Daten
Nicht adressiert im Bericht werden methodische Fragen der Politikgestaltung. Angesichts der vielen Milliarden Euro jährlich, die im Sozialsystem bewegt werden, sollten wir – wie in anderen Ländern üblich – systematisch Experimentierräume nutzen, um die Wirkungen von Reformen sauber zu ermitteln. Ebenso entscheidend ist die Qualität der Daten. Die im Sozial- und Steuerrecht zentrale Bedarfsermittlung weist Lücken auf, etwa bei den Bedarfen von Kindern und von Allein- und Getrennterziehenden. Bessere Daten wären vergleichsweise günstig zu bekommen. Beide Punkte – experimentelle Erprobung und Datenqualität – gehören in den Kontext einer umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Staates. Nur wer misst, was wirkt, kann für Verbesserungen sorgen.