Dienstleister der Informationsgesellschaft - Befristete Verträge immer beliebter

Forschung

Die Unternehmen des Wirtschaftszweigs Dienstleister der Informationsgesellschaft haben in den vergangenen Jahren verschiedene organisatorische Maßnahmen durchgeführt, um die Erstellung ihrer Dienstleistungen zu optimieren. Dabei greifen sie insbesondere auf befristete Arbeitsverträge zurück.

Zwischen 2002 und 2004 ist der Anteil der Dienstleister der Informationsgesellschaft, die mit ihren Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge abgeschlossen haben, stetig gestiegen. So vergeben 2004 mehr als 85 Prozent der Dienstleister der Informationsgesellschaft befristete Arbeitsverträge, 2002 waren es erst rund 70 Prozent der Unternehmen. In der Branche Telekommunikationsdienstleister setzen nahezu alle Unternehmen befristete Verträge als personalpolitisches Instrument ein. Im Gegensatz dazu vergeben EDV-Dienste und -Vermietungen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterdurchschnittlich häufig befristete Arbeitsverträge. Mit einem Wert von nahezu 80 Prozent setzen jedoch auch in diesen Branchen ein Großteil der Unternehmen dieses personalpolitische Instrument ein.

Dies ist Ergebnis einer Konjunkturumfrage bei Dienstleistern der Informationsgesellschaft, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Vereine Creditreform, Neuss, im September 2004 durchgeführt hat. An der Umfrage beteiligten sich rund 1.100 Unternehmen. Der Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft setzt sich zusammen aus Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT-) Dienstleistern (Unternehmen der Branchen EDV-Dienste und -Vermietung, IKT-Fachhandel sowie Telekommunikationsdienste) und wissensintensiven Dienstleistern (Unternehmen der Branchen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architekturbüros, technische Beratung und Planung, Forschung und Entwicklung sowie Werbung).

Neben befristeten Arbeitsverträgen spielen im Wirtschaftszweig auch Teilzeitverträge eine wichtige Rolle. So schließen 2004 mehr als 80 Prozent der Unternehmen mit ihren Mitarbeitern Teilzeitverträge. Der Anteil ist allerdings leicht zurückgegangen: 2003 lag dieser Wert sogar noch bei fast 90 Prozent. Unternehmensberater und Telekommunikationsdienstleister bieten ihren Mitarbeitern am häufigsten die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, wohingegen EDV-Dienste und -Vermietungen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dieses personalpolitische Instrument vergleichsweise wenig einsetzen.

Darüber hinaus achten die Dienstleister der Informationsgesellschaft auf anreizkompatible Entlohnung. So beinhaltet 2004 bei nahezu 80 Prozent der Unternehmen die Entlohnung der Mitarbeiter eine leistungsbezogene Komponente. 2003 lag dieser Wert sogar bei 90 Prozent. Besonders stark hat sich die anreizkompatible Entlohnung bereits bei Telekommunikationsdienstleistern (fast 100 Prozent) und Unternehmensberatern (nahezu 95 Prozent) durchgesetzt. Architekten (rund 65 Prozent) sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (rund 70 Prozent) hingegen setzen dieses Instrument noch vergleichsweise selten ein.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Alexandra Spitz-Oener, Telefon: 0621/1235-293, E-Mail: spitz@zew.de