Vertikale Verflechtung und Wettbewerb im deutschen Strommarkt für private Haushalte

Vertikale Verflechtung und Wettbewerb im deutschen Strommarkt für private Haushalte

In diesem Projekt sind wir der Frage nachgegangen, ob vertikale Verflechtungen von früheren Monopolisten einen Einfluss auf die Konditionen des Grundversorgungsvertrags haben. Der Grundversorgervertrag stellt als Universaldienst eine gesetzlich verankerte Rückfalloption dar, die die Energieversorgung für Haushalte bei Ausfall eines Anbieters sichern soll. Darüber hinaus gilt er stets dann, wenn ein Haushalt nicht aktiv wechselt (bspw. im Falle eines Umzugs).Energieversorger sind häufig mit Unternehmen vorgelagerter Märkte verbunden. Mehrere Formen der vertikalen Verflechtung könnten einen Einfluss auf das Vertragsangebot in nachgelagerten Märkten haben. Bspw. könnte (trotz Regulierung des Netzzugangs) möglicherweise ein Einfluss aus der Verflechtung mit dem Verteilnetzbetreiber resultieren, da der Netzzugang einen Engpass für konkurrierende Anbieter darstellt. Ein anderer Einfluss könnte aus der Verbindung zu Betreibern der Transportnetze bestehen, die ebenfalls Energie in Endverbrauchermärkten anbieten. Im Projekt wurde auf die besondere deutsche Situation eingegangen, in der frühere lokale Monopolisten häufig in einen öffentlichen Unternehmensverbund eingegliedert sind. So werden etwa Gewinne aus der Energieversorgung zur Aufrechterhaltung verlustträchtiger (Infrastruktur-) Dienstleistungen (öffentlicher Personennahverkehr, Schwimmbäder) verwendet.Zur Untersuchung der Forschungsfrage kamen Querschnittsdaten über die Eigentümerstruktur der regionalen Grundversorger aus der Creditreform-Datenbank, Vertragsinformationen von Verivox, Netzinformationen von E’net und Nachfragerangaben von Acxiom für Deutschland zur Anwendung. Dabei wurden der Standardvertragspreis, das Netznutzungsentgelt und alternative Wettbewerbsmaße individuell modelliert, um so Aussagen über die jeweiligen Einflüsse disaggregiert untersuchen zu können. Die Analyse ergab keinen signifikanten Unterschied aufgrund der vertikalen Verflechtung von Anbietern, unabhängig ob Grundversorger und Netzbetreiber ein Unternehmen sind, der Grundversorger (Mit-)Eigentümer des Netzbetreibers oder umgekehrt der Netzbetreiber (Mit-)Eigentümer des Grundversorgers ist. Dieses Ergebnis stehen im Widerspruch zur gängigen Meinung in der theoretischen Literatur, die einen Zusammenhang zwischen dem Grundversorgungsvertragspreis und der Höhe der Netzzugangsgebühr erwartet.

Projektteam

Tobias Veith

Tobias Veith

Projektleitung

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Thorsten Doherr

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Researcher

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