
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Europa, Nord- und Südamerika präsentierten und diskutierten virtuell aktuelle theoretische sowie empirische Arbeiten zu Geschäftsgeheimnissen, Patentierungsstrategien und der Offenlegung von wissenschaftlichen Ergebnissen.
Geheimhaltung: ein schwer zu greifendes Thema
Unternehmen setzen zum Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) häufig auf Geheimhaltung. In der Forschung ist es jedoch grundsätzlich kein einfach zu untersuchendes Thema. (Geschäfts-)Geheimnisse sind per Definition geheim, daher sind Daten hierzu schwer zugänglich. Um es mit den Worten von Dr. Nicola Searle, Senior Lecturer am Goldsmiths, University of London, zu sagen: Geschäftsgeheimnisse sind Schrödingers Katze des geistigen Eigentums – gleichzeitig existieren sie und sie existieren nicht, bis sie im Zuge eines Rechtsstreits zum Vorschein kommen. Zu solchen Gerichtsfällen präsentierte sie eine systematische Studie mit dem Ziel, das IP-Management von Unternehmen, die sich Geschäftsgeheimnisse und Patente teilen, neu zu beleuchten. Weitere Vorträge beschäftigten sich mit der Geheimhaltung als Schutzmaßnahme in durch unterschiedliche Ebenen der Zweckentfremdung gekennzeichneten Umgebungen, sowie mit den Folgen, die sich aus hohem rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ergeben. Die Präsentationen verdeutlichten dabei einige ungelöste und offene Fragen für zukünftige Forschungsarbeiten.
Weitreichende Auswirkungen der rechtlichen Durchsetzung von Vorschriften
Eine zweite Reihe von Beiträgen befasste sich mit der Offenbarungsfunktion von Patenten. Das Patentsystem basiert auf einem einfachen Gegengeschäft: Die Gesellschaft gewährt Erfinderinnen und Erfindern exklusive Rechte an ihren Erfindungen im Austausch für die vollständige Offenlegung technischer Details in den Patentdokumenten. Diese Offenbarungsfunktion wird oft in Frage gestellt und damit verbundene Unzulänglichkeiten als Ausdruck eines vermeintlich fehlerhaften Patentsystems angeführt. Aktuelle empirische Arbeiten haben ein neues und differenzierteres Licht auf diese Frage geworfen. Die von Stephen Glaeser, Assistenzprofessor für Accounting an der University of North Carolina (UNC) in Chapel Hill, USA, vorgestellten Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Art der Informationsoffenlegung bei Patenten einen wichtigen Einfluss auf Folgeinnovationen hat. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen von der UNC und der Cornell University zeigt er, dass weniger strengen Patentprüfern/-innen (in Bezug auf die Qualität der Offenlegung) zugewiesene Patente zu deutlich weniger Folgeinnovationen führen. Professor Alexandra Zaby von der Privatuniversität Schloss Seeburg in Österreich zeigte außerdem unter Verwendung eines theoretischen Modells, wie sich Unterschiede in der Durchsetzung von Offenlegungsrichtlinien auf Folgeinnovationen auswirken können. Beide Beiträge verdeutlichen die Notwendigkeit für ein besseres Verständnis der Rechtsvorschriften und Richtlinien zur Offenlegung von Patenten.
Mehr als nur Patente: Offenlegung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen
Wissenschaftliche Publikationen sind eine wichtige Informationsquelle. So legen Firmen ihre Forschungsergebnisse nicht nur in Form von Patenten offen, sondern veröffentlichen sie auch in wissenschaftlichen Zeitschriften. Associate Professor Markus Simeth von der Copenhagen Business School in Dänemark präsentierte neue Ergebnisse über die Anreize für Unternehmen, Informationen in wissenschaftlichen Publikationen offenzulegen. Er und seine Koautoren/-innen fanden heraus, dass die Offenlegung von Informationen in wissenschaftlichen Publikationen asymmetrische Informationsprobleme auf Finanzmärkten abschwächen und den Zugang der Unternehmen zu Kapital verbessern kann. Diese Ergebnisse haben wichtige Implikationen für Wohlfahrtseffekte von Transparenzinitiativen auf den Finanzmärkten – nämlich dann, wenn die Auswirkungen solcher Initiativen auf Technologiemärkte überschwappen.
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Datum
28.07.2021