Konsequente Erhebung der Mehrwertsteuer macht globale Steuerreformen überflüssig

Forschung

Die OECD hat Vorschläge für eine Reform der weltweiten Unternehmensbesteuerung unterbreitet.

Um der Einführung nationaler Digitalsteuern entgegenzuwirken und einheitliche internationale Standards in der Steuerpolitik zu bewahren, hat die OECD Vorschläge für eine Reform der weltweiten Unternehmensbesteuerung unterbreitet. Diese Vorschläge sind kompliziert, produzieren unnötige Kosten für Unternehmen und Finanzverwaltungen und gehen weit über das für eine angemessene Besteuerung der Digitalkonzerne erforderliche Maß hinaus. Nach Ansicht von Steuerexperten des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim wäre es sehr viel sinnvoller die bereits bestehenden Steuersysteme zu nutzen. Die konsequente Erhebung von Mehrwertsteuern auf digitale Dienstleistungen, Geschäfte der Sharing Economy und nicht-monetäre Transaktionen wäre eine sehr viel einfachere und effizientere Lösung, um höhere Steuereinnahmen aus digitalen Geschäften für Marktstaaten zu generieren.

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu neuen Formen der Wertschöpfung. Nach Ansicht vieler Staaten ermöglicht dies international aufgestellten Digitalunternehmen wie Amazon, Google oder Facebook durch entsprechend aggressive Steuerplanung ihre Steuerlast zu minimieren. Gleichzeitig sehen sich insbesondere die Marktstaaten, aus denen vor allem die Nachfrager von digitalen Produkten und Dienstleistungen kommen, bei den Steuereinnahmen aus digitalen Geschäften abgehängt. Um dem einen Riegel vorzuschieben und auch von den Unternehmen der Digitalwirtschaft einen gerechten Steueranteil zu erhalten, planen viele Staaten die Einführung nationaler Digitalsteuern. Damit es dazu nicht kommt, hat die OECD eigene Vorschläge für eine umfassende Reform der weltweiten Unternehmensbesteuerung vorgelegt, die weit über eine angemessenere Besteuerung der international aktiven Digitalkonzerne hinausgehen.

Vorschlag könnte Steuerwettbewerb zwischen OECD-Staaten verstärken

Im Wesentlichen basiert der OECD-Vorschlag auf zwei Säulen. Zum einen sollen die Marktstaaten stärker als bisher am Steueraufkommen beteiligt werden. Dazu werden die konsolidierten Gewinne der Unternehmen, in Routine- und Residualgewinne aufgeteilt, an denen die Staaten dann unterschiedlich beteiligt werden. Insbesondere die Absicht der OECD, zur Besteuerung einen marginalen Teil des Residualgewinns der Unternehmen unter den Staaten proportional zur Höhe der in ihnen erzielten Umsätze zu verteilen, sieht Prof. Dr. Christoph Spengel, Steuerexperte von ZEW und Universität Mannheim, kritisch. „Eine solche umsatzbasierte Zuteilung erfordert eine genaue Nachverfolgung, in welchen Jurisdiktionen die Umsätze erzielt wurden. Bei weltweit verflochtenen Konzernen weiß man das aber nur am Hauptsitz des Unternehmens. Somit müssten die dort zuständigen Behörden den berechtigten Anteil der Umsätze zuverlässig an die zur Besteuerung berechtigten Länder melden“, sagt Spengel. Ein ziemlich aufwendiges Verfahren zu dem es vermutlich einer supranational zuständigen Behörde bedarf. Spengel ergänzt, dass „die Schaffung eines auf den Umsätzen basierenden, steuerpflichtigen Anknüpfungspunkts, der keine physische Präsenz erfordert, das Besteuerungsrecht auf alle Arten von Geschäften ausdehnen würde, sogar auf Exporte.“

Die zweite Säule der OECD-Empfehlungen soll den Risiken einer Gewinnverlagerung der Unternehmen in Niedrigsteuerländer vorbeugen. Die vorgeschlagene koordinierte Einführung sowohl einer globalen Mindeststeuer als auch eines Abzugsverbots ist indessen nicht auf digitale Unternehmen beschränkt und geht weit über das eigentlich angestrebte Ziel einer angemesseneren Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle hinaus. Eine Umsetzung dieser Empfehlung könnte tatsächlich die Attraktivität der Verlagerung von Einkommen in Niedrigsteuerländer und die Verlegung des Unternehmenssitzes verringern. Doch auch der Steuerwettbewerb zwischen den OECD-Mitgliedstaaten könnte sich verstärken, wobei die koordinierte Mindeststeuerhöhe die untere Grenze des Wettbewerbs darstellen würde. „Zudem steigt das Risiko der Doppelbesteuerung, wenn alle Staaten versuchen ihren Zugang zur Steuerbasis multinationaler Unternehmen zu erweitern“, erklärt Christopher Ludwig, Steuerexperte am ZEW.

Aufgrund der in ihrer Analyse festgestellten potenziellen Schwachstellen der OECD-Vorschläge, sofern diese nicht global vereinheitlicht werden sollten, plädieren die Steuerexperten von ZEW und Universität Mannheim für Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Steuersysteme. Sie empfehlen eine Erweiterung des Quellensteuerkonzepts sowie die Verlagerung des Schwerpunkts bei der Besteuerung auf die Mehrwertsteuer als eine kurzfristig umsetzbare und pragmatische Lösung für drängende Steuerprobleme im Zeitalter der Digitalisierung.