Der Europäischen Kommission ist es ein Dorn im Auge, auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übt seit langem Kritik. Deutschland hat Nachholbedarf bei der Regulierung der freiberuflichen Dienstleistungen. Ende Februar wurde sogar die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung soll sich zu dem Vorwurf äußern, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure den Dienstleistungsrichtlinien der EU zuwiderlaufe.

Zu den Freien Berufen gehören neben den Architekten und Ingenieuren auch Apotheker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und viele mehr. Diese Berufsbilder sind gekennzeichnet durch eine hohe berufliche Qualifikation, Eigenverantwortlichkeit sowie eine fachliche Unabhängigkeit.

Aus ökonomischer Sicht folgt der Regulierungsbedarf der Freien Berufe aus den Informationsasymmetrien zwischen Leistungserbringern und -nachfragern. Freiberufliche Dienstleistungen setzen in der Regel Expertenwissen voraus. Für den Konsumenten lässt sich die Qualität des Leistungserbringers sowie der Leistung nur schwer einschätzen. In der Ökonomik spricht man in diesem Zusammenhang gar von "Vertrauensgütern". Eine Regulierung soll Qualität sichern und die Übervorteilung der Nachfrager verhindern. In den Ländern der EU sind die Freien Berufe sehr unterschiedlich reguliert.

Deutschland hat Nachholbedarf im internationalen Vergleich

Während in Deutschland der Schwerpunkt auf einer präventiven Regulierung etwa mit Mindeststandards liegt, setzt man im angelsächsischen Raum stärker auf die Wirksamkeit des Haftungsrechts. Der OECD-Indikator für "Professional Services", der die Regulierungsintensität in den Bereichen Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung, Rechtsberatung, Architektur sowie Ingenieurwesen auf einer Skala von 0 (keine Regulierung) bis 6 (hohe Regulierung) misst, zeigt für Deutschland zwar eine Verbesserung von 4,28 im Jahr 1998 auf 2,65 in 2013. Dennoch besteht weiterhin Nachholbedarf.

In den Niederlanden und Großbritannien etwa liegt der Index bei ungefähr 1. Mehrere Studien finden Anzeichen dafür, dass eine geringere Regulierungsdichte positive Auswirkungen auch auf die nachfolgenden Wirtschaftssektoren hat, die Leistungen der Freien Berufe beziehen. Wir haben in einer gemeinsamen Studie mit dem Kölner Institut für Wirtschaftspolitik festgestellt, dass eine Reduktion des Index um 0,5 Punkte zu einer Steigerung der Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes um 0,6 Prozent führen würde.

Regulierung muss Informationsprobleme einkalkulieren

Die Regulierung der verschiedenen Freien Berufe ist historisch gewachsen und kulturell bestimmt. Sie muss den spezifischen Informationsproblemen angemessen sein. Eine Deregulierung mit der Holzhammermethode birgt die Gefahr, mehr zu zerstören, als der Wettbewerbsintensität zu dienen. Daher ist eine Fall-zu-Fall Analyse notwendig. Dennoch lassen sich allgemeine Kriterien für einen Weg zu einer zeitgemäßen Regulierung ableiten.

In den Berufen mit ähnlichen Tätigkeitsfeldern, wie etwa bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, spricht einiges für eine einheitlichere Regulierung. Ähnliches gilt bei unterschiedlichen bundeslandspezifischen Regulierungen, wie etwa unterschiedlichen Versicherungspflichten. In den Fällen, in denen die Bundesregierung den EU-Vorgaben zugestimmt hat, haben weitere Auflagen einen besonderen Begründungsbedarf. So ist die anfangs erwähnte Honorarordnung eine Inländerregulierung – sie gilt nicht für Architekten mit Geschäftssitz im Ausland, die in Deutschland ihre Leistungen anbieten.

Wie so häufig kommt der Impuls, Segmente der Wirtschaft wettbewerblicher zu gestalten, aus Brüssel. Die Bundesregierung wäre gut beraten, jetzt nicht im Abwehrmodus zu verharren. Sie sollte vielmehr die Initiative nutzen, um überkommene Regulierungen zu überdenken und die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen effizienter zu gestalten.