IP Migration – Tax Planning and Tax Policy

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Gewinnverlagerungen durch den grenzüberschreitenden Transfer wertvoller immaterieller Wirtschaftsgüter, vor allem von geistigem Eigentum (IP), in spezielle IP-Holdinggesellschaften sind ein weit verbreitetes Steuerplanungsinstrument international operierender Unternehmen und stehen seit einiger Zeit besonders im öffentlichen Fokus. Die Analyse der unterschiedlichen Konzepte zur Vermeidung einer weiteren Erosion der nationalen Steuerbasis durch steuerlich motivierte Unternehmensstrukturen in diesem Bereich stellt den Kern meiner Untersuchung dar. Dazu werden die verschiedenen steuerlichen Regelungen in Deutschland, den USA, Luxemburg, den Niederlanden und Indien miteinander verglichen.

Grundsätzlich lassen sich dabei drei verschiedene Ansätze identifizieren. Hochindustrialisierte Länder wie etwa Deutschland oder die USA versuchen ihre Steuerbemessungsgrundlagen durch die Einführung von speziellen Missbrauchsvermeidungsnormen und die Verschärfung der Verrechnungspreisvorschriften zu schützen. Andere, meist kleinere aber ebenfalls hoch entwickelte Länder wie Luxemburg oder die Niederlande begegnen den Verlagerungstendenzen mit Steuervergünstigungen für IP-Einkünfte und versuchen dadurch das Steuersatzgefälle zu Steueroasen zu verringern. Diese Steuervergünstigungen werden zumeist damit gerechtfertigt, dass sie als Anreiz für F&E Aktivitäten dienen, gleichzeitig lassen diese die Staaten aber teilweise selbst zum Standort für IP-Holdinggesellschaften werden. Schwellenländer wie Indien, die ebenfalls von den Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen betroffen sind, setzen im Gegensatz zu Industriestaaten stark auf die Quellenbesteuerung von Lizenzgebühren als Abwehrmaßnahme und planen diese massiv zu erhöhen.

Im Ergebnis sollen auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Ländervergleich, sowie unter Einbeziehung wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsergebnisse, die Defizite der bestehenden Regelungen im Kontext der Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter deutlich gemacht werden und konkrete Verbesserungen angeregt werden.

Personen

 Mauritz von Einem

Mauritz von Einem // Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen

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