ZEW Discussion Paper Nr. 00-38 // 2000

Haftungsregeln und Innovationen

In dieser Studie werden die Anreize für Innovationsaktivitäten von Firmen mit beschränkter und unbeschränkter Haftung untersucht. Innovationen sind mit einem gewissen Risiko behaftet. Firmeneigner können ihr persönliches Risiko jedoch begrenzen, wenn das Unternehmen eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung hat. Andererseits können bei einer begrenzten Haftung der Eigner Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung auftreten. Die vorliegende Arbeit diskutiert die Auswirkungen der verschiedenen Haftungsregelungen auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie auf die Sachanlageninvestitionen von Unternehmen zunächst theoretisch. Anschließend werden mit einer Stichprobe aus dem Mannheimer Innovationspanel des verarbeitenden Gewerbes empirische Analysen vorgenommen. Unsere Stichprobe bezieht sich auf die Jahre 1995 und 1996. Insgesamt werden 2545 Beobachtungen kleiner und mittlerer Unternehmen mit weniger als 1000 Beschäftigten für unsere Untersuchung genutzt. Ein wesentliches Element der theoretischen Analyse ist die asymmetrische Information zwischen den Fremdkapitalgebern und dem Unternehmen. Durch die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Fremdkapitalgeber, werden die Unternehmen eher in risikoreiche Projekte investieren, die potenziell hohe Erlöse versprechen. Die erzielten Gewinne fließen zum größten Teil an die Eigentümer des Unternehmens, während die Fremdkapitalgeber nur die vereinbarten Zinszahlungen erhalten. Die Risikobereitschaft des Unternehmens wird noch verstärkt, wenn die Geschäftsführer nur beschränkt haften. Im Rahmen von Tobit-Regressionen stellt sich heraus, dass Firmen mit beschränkter Haftung mehr Forschung und Entwicklung betreiben als andere Unternehmen. Auf die Investitionen in Sachanlagen hat die Rechtsform keine Auswirkung.

Czarnitzki, Dirk und Kornelius Kraft (2000), Haftungsregeln und Innovationen, ZEW Discussion Paper Nr. 00-38, Mannheim.

Autoren/-innen Dirk Czarnitzki // Kornelius Kraft