ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zum Negativzinsverbot
Kommentar„Das Negativzinsverbot des BGH schadet dem Sparer eher“
Sparer erhalten in der Regel Zinsen, wenn sie Geld auf die Bank bringen. Doch über mehrere Jahre hinweg haben zahlreiche Banken ihren Kunden Negativzinsen auf deren Guthaben berechnet. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eröffnet nun die Möglichkeit für Sparkonto-Inhaber, Rückzahlungen zu erhalten. Der Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim und Professor an der Universität Heidelberg, Friedrich Heinemann, erklärt dazu:
„Dieses Urteil ist aus ökonomischer Sicht nicht glücklich und schadet den Sparern eher. Für den Sparerfolg zählt nicht der Zins auf dem Papier, sondern nur der Zins abzüglich der Inflationsrate. Der so berechnete Realzins ist bei Spareinlagen und Girokonten ohnehin meist negativ. Dass das Gericht nun auch negative Nominalzinsen verbietet, ist für den Sparer sinnlos. Es sendet das falsche Signal, dass Spareinlagen dem Vermögenserhalt dienen. Das ist nicht richtig, denn Spareinlagen sind eine denkbar schlechte Geldanlage, weil ihr realer Wert mit der Zeit abnimmt. Außerdem schadet das Urteil der Geldpolitik, weil der geldpolitische Wirkungsmechanismus behindert wird.“