ZEW-Ökonom Dominik Rehse zu anstehendem Trilog für EU-KI-Verordnung

Kommentar

Regulatorischen Spielraum offen halten

Am 6. Dezember 2023 treffen sich die Vertreter der Institutionen der Europäischen Union zu einer neuen Trilog-Verhandlungsrunde über den Entwurf des Gesetzes zur Künstlichen Intelligenz.

Am 6. Dezember 2023 werden Repräsentanten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union erneut Trilog-Verhandlungen über eine mögliche EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) führen. Gerungen wird derzeit unter anderem um den regulatorischen Umgang mit generativer KI. Dr. Dominik Rehse, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Design digitaler Märkte“ am ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Die KI-Verordnung sollte klare Leitlinien für den regulatorischen Umgang mit generativer KI beinhalten. Gleichermaßen sollten die Leitlinien nicht zu eng gesteckt werden, sodass genug Spielraum bleibt, um der sehr dynamischen technologischen Entwicklung in diesem Bereich gerecht zu werden. Im Trilog zur KI-Verordnung gilt es diesen Spielraum offen zu halten. Dies gilt maßgeblich auch bezüglich sogenannter „foundation models“. Dabei handelt es sich um generative KI, die für viele verschiedene Anwendungszwecke angepasst werden kann. Weder das vom EU-Parlament geforderte umfassende Prüfungsregime für solche KI-Modelle noch die von den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens geforderte weitgehende Selbstregulierung dürften sich mittelfristig als optimal erweisen. Zielführender wäre eine Diskussion der Fragen, welche Institutionen genau den notwendigen regulatorischen Spielraum in der Zukunft ausfüllen sollen, wie dabei die Chancen und Risiken generativer KI abgewogen werden sollen und wie sie – wenn nötig – auch schnell reagieren können.“