Italiens Defizitziel läuft auf eine schwere Verletzung europäischer Fiskalregeln hinaus

Kommentar

Italiens Haushaltsdefizit soll 2019 auf 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen.

Die italienische Regierungskoalition hat sich auf erste Daten ihres Haushalts für das Jahr 2019 geeinigt. Das Defizit soll im kommenden Jahr demnach auf 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigen. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, nimmt dazu Stellung.

„Das neue Defizitziel Italiens von 2,4 Prozent für 2019 läuft auf eine schwere Verletzung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus. Italien hat sich unter der Vorgängerregierung gegenüber Brüssel dazu verpflichtet, den Fehlbetrag 2019 auf 0,8 Prozent zurückzufahren und 2020 den Haushaltsausgleich zu erzielen.

Italien ist als Land mit einem besonders hohen Schuldenstand nach den europäischen Regeln zum Haushaltsausgleich verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch für die derzeitige Regierung. Der Rückfall Italiens in hohe Defizite außerhalb von Krisenzeiten wiegt umso schwerer, als das Land gleichzeitig Arbeitsmarktreformen zurücknimmt, die bislang die Ausrede für das zu hohe Defizit waren. Zudem werden die neuen Sozialleistungen bei Rente und Grundeinkommen das Defizit dauerhaft in die Höhe treiben.

Die einzig angemessene Antwort der Europäischen Kommission ist jetzt eine zügige Aufnahme eines Verfahrens wegen übermäßigen Defizits, das notfalls bis hin zu Geldstrafen vorangetrieben werden sollte. Wesentlich kostspieliger als Brüsseler Sanktionen wird letztlich die Reaktion der Märkte ausfallen: Italien wird den Preis für die Verantwortungslosigkeit seiner Regierung durch hohe Zinsaufschläge auf neue Staatsanleihen zahlen müssen. Die deutsche Regierung muss mit ihren Euro-Partnern unmissverständlich klar stellen, dass Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm in diesem Fall undenkbar sind.“

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Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Telefon 0621/1235-149, E-Mail friedrich.heinemann@zew.de