Eingliederungszuschüsse verbessern die Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser

Forschung

Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit helfen älteren Arbeitslosen, eine Anstellung zu finden. Statistisch belegt ist dieser Effekt allerdings nur für Ostdeutschland. Hier sind es vor allem die Frauen, die von dieser Förderung profitieren. Das zeigt eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, die im Rahmen der Evaluierung der Hartz I-III-Gesetze im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, und dem Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen, erstellt wurde.

Die Studie berechnet den Effekt der Eingliederungszuschüsse auf die Wiederbeschäftigungschancen von über 50-Jährigen. Dazu werden die Abgänge aus Arbeitslosigkeit vor und nach der folgenden Gesetzesänderung analysiert. So konnten ab dem 1. Januar 2002 über 50-jährige Arbeitslose auch mit kurzer Arbeitslosigkeitsdauer bei einer Vermittlung in Arbeit einen Eingliederungszuschuss bekommen. In der Studie werden zwei Gruppen von Arbeitslosen miteinander verglichen: Es wird der Veränderung der Zahl der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse bei den 50- und 51-jährigen die entsprechende Zahl in einer Kontrollgruppe von Arbeitslosen im Alter von 48 oder 49 Jahren gegenübergestellt. Für die letztere Gruppe hatte sich infolge der Neuregelung nichts geändert. Zur Schätzung wurden die Originaldaten der Bundesagentur für Arbeit (integrierte Erwerbsbiographien) verwendet.

Die Grafik am Ende der Pressemitteilung zeigt, dass der Anteil derjenigen, die eine Beschäftigung gefunden haben, im Beobachtungszeitraum von Dezember 2000 bis Dezember 2002 in beiden Altersgruppen abgenommen hat. Dies ist vor allem auf das verschlechterte konjunkturelle Umfeld zurückzuführen. In der Gruppe der Förderberechtigten fällt der Rückgang jedoch weit geringer aus als in der Vergleichsgruppe. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen ist auf die Eingliederungszuschüsse zurückzuführen, weil sich die sonstigen Arbeitsmarktbedingungen für die beiden Altersgruppen im Gleichmaß entwickelt haben.

Die geschätzte Zahl der aufgrund der Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitslose zusätzlich Beschäftigten entspricht ungefähr der geschätzten Zahl der Geförderten. In der Gruppe der Berechtigten wird also pro Gefördertem ungefähr ein Erwerbsverhältnis zusätzlich geschaffen. Dies bedeutet einen sehr hohen Wirkungsgrad der Maßnahme. Ob die Eingliederungszuschüsse die Beschäftigtenzahlen insgesamt erhöht haben oder ob die zusätzliche Beschäftigung auf Kosten der nicht geförderten Arbeitslosen gegangen ist, lässt sich allerdings nicht feststellen.

Ziel der Eingliederungszuschüsse ist, Vermittlungshemmnisse zu überwinden, die in den Eigenschaften des Arbeitslosen liegen. Für ältere Arbeitslose ist das zentrale Eintrittshemmnis ihr Alter. Die Eingliederungszuschüsse werden als monatliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt, um ihm einen Anreiz zur Einstellung auch älterer Arbeitsloser zu geben. Die Beschäftigung von über 50-Jährigen kann über einen Zeitraum von maximal 36 Monate gefördert werden, wobei der Umfang der finanziellen Förderung von den lokalen Arbeitsagenturen bestimmt wird und bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen kann.

Ansprechpartner

PD Dr. Bernhard Boockmann, E-Mail: boockmann@zew.de

Prof. Dr. Thomas Zwick, Telefon: 0621/1235-131, E-Mail: zwick@zew.de