Einheitliche internationale Standards wie eine globale Mindeststeuer zu vereinbaren, ist sinnvoll. Nur so lassen sich nationale Alleingänge wie etwa bei der Digitalsteuer und eine zunehmende Fragmentierung der internationalen Steuerpolitik verhindern. Bis zu einer tatsächlichen Einigung sind allerdings noch zahlreiche kontroverse und komplexe Details zu klären. So kann beispielsweise eine einheitliche globale Mindeststeuer den in verschiedenen Staaten politisch gewollten und ganz bewusst umgesetzten steuerlichen Anreizen zur Förderung von Innovationen und neuen Technologien entgegenwirken. Diesbezüglich muss sicherlich nachjustiert werden. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass von ihrer Wirkung her vergleichbare Instrumente wie eine Mindeststeuer, zu denken wäre hier an Hinzurechnungsbesteuerung und die Zinsschranke durch die Anti Tax Avoidance Directive, bereits in allen europäischen Steuersystemen verankert sind. Der Gefahr einer Doppelbesteuerung muss somit unbedingt entgegengewirkt werden.“
Bezüglich der Reallokation der Unternehmensgewinne bei einer Umsetzung der OECD-Vorschläge macht Christopher Ludwig in seinem Eingangsstatement bei der BDI-Podiumsdiskussion deutlich:
„Die im sogenannten „Unified Approach“ der OECD anvisierte Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten zielt maßgeblich darauf ab, die Länder, in denen die Nutzer von Produkten und Dienstleistungen sitzen, stärker als bisher am Steueraufkommen zu beteiligen. Da sich dieser Ansatz allein auf die größten Unternehmen konzentriert, wären hiervon in Deutschland weniger als zehn Unternehmen betroffen. Für den deutschen Fiskus sind die durch eine solche Reform erzielten Steuermehreinnahmen vernachlässigbar gering. Nicht zu unterschätzen ist allerdings der durch den Unified Approach erhöhte Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Steuerbehörden. Es sollte daher sehr genau beobachtet werden, wo Aufwand und Ertrag unverhältnismäßig stark auseinanderdriften.“
Datum
18.06.2021