Reformbedarf bei der Förderung erneuerbarer Energien

Kommentar

Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt im Jahr 2017 von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

Jedes Jahr im Oktober veröffentlichen die Netzbetreiber die Höhe der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) für das kommende Jahr. Die Umlage kennt seit Jahren nur einen Trend: nach oben. Diese Entwicklung trägt erheblich zum Anstieg der Strompreise bei, was Mehrkosten für die Industrie und private Verbraucher bedeutet. Derzeit kommen bereits mehr als 25 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Quellen. Auch damit die Kosten nicht außer Kontrolle geraten, sind Reformen nötig, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D.

Alleine im Jahr 2015 wurden mehr als 22 Milliarden Euro an Subventionen für erneuerbare Energien bezahlt. Die Kosten tragen die Stromverbraucher über die EEG-Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. In der Industrie fallen dadurch Kosten an, die die Wettbewerbsfähigkeit schwächen, wobei Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe den Druck mildern sollen. Privathaushalte leiden ebenfalls unter den steigenden Strompreisen. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen haben spürbare Mehrbelastungen durch die EEG Umlage zu verkraften.

Als Reaktion auf die steigenden Kosten hat die Regierung ein Ausschreibungsmodell beschlossen. Statt vorher festgelegter Subventionen für erneuerbare Energien wird nun die Menge an neu zu errichtenden Anlagen festgelegt. Betreiber bieten gegeneinander um die geringste Vergütungshöhe. Auch wenn dieser Schritt von der Preissteuerung hin zu einer Mengensteuerung für sich alleine nicht zwangsläufig zu einer Effizienzsteigerung führt, bietet das Ausschreibungsmodell doch einen wichtigen Ansatzpunkt zur nachhaltigen Reform des EEGs.

Erneuerbare Energien sind den Kinderschuhen entwachsen

Während erneuerbare Energien noch zu Beginn der 2000er Jahre praktisch keine Bedeutung auf den Energiemärkten hatten, sind sie heute nicht mehr wegzudenken. Die Erneuerbaren sind mittlerweile „den Kinderschuhen“ entwachsen, weshalb es Zeit ist, dass sie sich stärker als bisher im Wettbewerb behaupten. Drei Schritte sind dafür notwendig.

Ein wesentliches Element des Wettbewerbs ist die Technologieoffenheit: Es sollten die Anlagen zum Einsatz kommen, die für die Stromerzeugung an einem bestimmten Ort aufgrund der geographischen Bedingungen am besten geeignet sind. Derzeit sind die Ausschreibungen nach Technologien kategorisiert und werden getrennt ausgeschrieben – Windenergieparks an Land, Windenergieparks auf See, Flächen für Photovoltaik sowie Biomasse an bestimmten Standorten. Eine technologieoffenere Ausschreibung würde den Wettbewerb um die besten Technologien fördern.

Europäischer Emissionshandel hat ebenso Reformen nötig

Ein zweites Element ist die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Die Preissignale aus dem Strommarkt sind notwendig, um Stromproduktion und -verbrauch besser abzustimmen. Die Erneuerbaren Energien entziehen sich bislang dieser Abstimmung. Ein erhöhtes Strompreisbewusstsein auf Seiten der Produzenten erneuerbarer Energien könnte auch  Anreize zur Erforschung und Erprobung von Speichertechnologien setzen, Gespeicherter Strom würde dann zum Einsatz kommen, wenn der Strompreis ausreichend hoch ist.  

Schließlich gilt es, die Perspektive zu erweitern und den europäischen Emissionshandel, als eines der wichtigsten Instrumente für die Reduktion von Treibhausgasemissionen einzubeziehen. Auch hier besteht Reformbedarf, da bisher im Handel die Emissionen beispielsweise im Wärmesektor und von großen Teilen des Verkehrssektors nicht berücksichtigt werden. Durch den Emissionshandel ergeben sich Marktpreise für die Emission von CO2, was wiederum erneuerbare Energien im Vergleich zu Kohle- oder Gasstrom wettbewerbsfähiger macht. 

In Deutschland wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Die Erneuerbaren Energien sind nicht mehr aus der Stromerzeugung wegzudenken, und benötigen keinen Welpenschutz mehr. Die Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt sowie die Stärkung des europäischen Emissionshandels als Instrument der Klimapolitik sollten mittelfristig auch das Auslaufen der Förderungen der Erneuerbaren Energien ermöglichen. Erst dann kann von einer nachhaltigen Energiepolitik die Rede sein.

Dieser Beitrag ist in einer kürzeren Fassung am 13. Oktober 2016 im "Handelsblatt" erschienen.