Bundeskartellamt – Zum Geburtstag viel zu tun

Standpunkt

Das Bundeskartellamt feiert dieses Jahr seinen 60. Geburtstag und kann auf eine Erfolgsgeschichte zurückblicken. Aber zum Zurücklehnen ist keine Zeit. Aufgabe des Bundeskartellamts ist es, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – die Grundlage des deutschen Kartellrechts – durchzusetzen und damit den Wettbewerb zu bewahren. Das GWB definiert Regeln für die zentralen Wettbewerbsinstrumente Kartellbekämpfung, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle. Vor der Verabschiedung stieß das Gesetz allerdings nicht nur auf Beifall. Ludwig Erhard als zentraler Befürworter einer gesetzlich festgelegten Wettbewerbsordnung hatte in den 1950er Jahren keine leichte Aufgabe, sich gegen die Stimmen der Industrie durchzusetzen. 1957 wurde das GWB schließlich beschlossen und ist seit dem 1. Januar 1958 in Kraft.

Seitdem hat sich das Bundeskartellamt fest in der Republik als oberster Wettbewerbshüter etabliert. Pro Jahr werden derzeit mehr als 1.200 Unternehmensfusionen in neun Beschlussabteilungen angemeldet, und die Kartellbekämpfung hat durch das Kronzeugenprogramm enorm an Bedeutung gewonnen, sodass das Bundeskartellamt seit 2005 zusätzlich drei neue Beschlussabteilungen dafür aufgebaut hat. Auch die Missbrauchsaufsicht zum Schutz vor marktbeherrschenden Unternehmen hat durch die Ermittlungen gegen Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch bei der Sammlung von Daten aus Drittquellen neue Prominenz gewonnen.

Ein „business as usual“ ist jedoch, auch 60 Jahre nach der Gründung des Amts und umfangreicher Erfahrung im Kampf gegen Wettbewerbseinschränkungen, nicht angebracht. Dafür stehen zu gravierende Umbrüche an. Die Digitalisierung der Wirtschaft stellt die Wettbewerbspolitik und damit ihre Organe vor ganz neue Herausforderungen.

So tendieren Plattformmärkte, ein Kennzeichen der digitalen Ökonomie, wegen ihrer Netzwerkeffekte zur Monopolisierung von Märkten. Und Daten, der Grundstoff der digitalen Wirtschaft, die überproportional im Besitz der dominanten Unternehmen sind, machen es Wettbewerbern schwer, in Märkte einzutreten. Hinzu kommt, dass die Dynamik der Märkte nach ganz anderen ­Reaktionszeiten der Behörden ruft. Im Online-Zeitalter muss man schnell oder mindestens schneller als früher sein.

In den USA wird derweil die Diskussion geführt, ob die Wettbewerbspolitik nicht ganz anderes Kaliber wird einsetzen müssen. Hintergrund ist, dass der Anteil der 100 größten Unternehmen an der Wertschöpfung von 30 Prozent in den 1990ern Jahren auf 46 Prozent im Jahr 2013 gestiegen ist. Zum Vergleich: In Deutschland, dessen Wirtschaft stärker mittelstandsgeprägt ist, liegt dieser Wert bei 16 Prozent. Zudem sind nach der Finanzkrise die Gewinnmargen der US-Unternehmen in fast allen Sektoren stark angestiegen, was durch eine verstärkte Marktmacht der Unternehmen erklärt wird. Diese Entwicklung lässt sich in abgeschwächter Form auch in Deutschland beobachten. In anderen Ländern Europas, die sich erst langsam wieder wirtschaftlich erholen, ist die Entwicklung der Margen derzeit noch weniger bedrohlich.

Es ist strittig, ob primär der technologische Fortschritt für diese Marktmachtzunahmen verantwortlich ist – das Schlagwort hier sind die „winner-takes-all“-Technologien – oder aber eine zu ­laxe Fusionskontrolle, die es den Unternehmen zu einfach macht, durch die Akquise von Wettbewerbern, ihre Konkurrenten aus dem Weg zu räumen.

Was es auch genau sein mag, sicher ist jedenfalls, dass sowohl die Missbrauchsaufsicht zur Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen als auch die Fusionskontrolle sich weiterentwickeln und an die neuen Strukturen anpassen müssen. Mit der 9. GWB-Novelle aus dem vergangenen Jahr wurde ein erster Schritt dahin gemacht. Auch für die nächsten 60 Jahre gibt es für das Bundeskartellamt viel zu tun.