What Does Ex-post Evidence Tell us About the Output Effects of Future Tax Reforms?
ZEW Discussion Paper Nr. 11-029 // 2011Im Zuge der globalen Rezession lässt sich wieder ein deutlich stärkeres Interesse an den volkswirtschaftlichen Effekten von Steuerreformen beobachten: eine große Zahl von Ländern hat versucht, mit Hilfe von Steuersenkungen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stimulieren, so dass in naher Zukunft Steuererhöhungen zur Senkung der öffentlichen Verschuldung unausweichlich erscheinen. Die Vorhersage der kurzfristigen Outputeffekte und der Auswirkungen auf langfristiges Wachstum von Steuerreformen erscheint aus wirtschaftspolitischer Perspektive daher elementar. In der Praxis ist dies allerdings nicht einfach: Steueränderungen beeinflussen potentiell die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und können außerdem unterschiedliche angebotsseitige Effekte haben. Es existieren viele Studien, die die Effekte von Steueränderungen empirisch ex‐post schätzen, und die eine potenziell wichtige Informationsquelle darstellen. Diese lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen. In der einen werden die mittel‐ und langfristigen Outputeffekte auf Basis von Paneldatensätzen geschätzt. In der anderen Kategorie werden vor allem die kurzfristigen Outputeffekte auf Basis von Zeitreihen einzelner Länder geschätzt. Beide Literaturbereiche werden typischerweise getrennt betrachtet, obwohl aus einer wirtschaftspolitischen Perspektive dies nicht gerechtfertigt erscheint, da sich so etwaige Zielkonflikte zwischen kurz‐ und langfristigen Zielen nicht identifizieren lassen. Während die meisten Studien unabhängig von dieser Unterteilung übereinstimmend zeigen, dass Outputeffekte als Folge von Steuerreformen auftreten, herrscht jedoch kein Konsens in punkto Größe und Richtung dieser Effekte. Das Ziel der vorliegenden Studie besteht darin, die bestehenden Schätzungen zu den kurzfristigen Steuermultiplikatoren und den langfristigen Wachstumseffekten zusammenzufassen und zu beurteilen, ob sie für die Vorhersage von kurz‐ und langfristigen Outputeffekten zukünftiger Steueränderungen in OECD Ländern geeignet sind. In diesem Zusammenhang spielen vor allem drei zentrale Faktoren eine Rolle. Erstens müssen die Ergebnisse relevant sein, das heißt, dass die Schätzungen auf Basis von neueren OECD‐Daten vorgenommen wurden. Zweitens muss bei den Studien Klarheit herrschen, welche Art von Steuerreform den Schätzungen zugrunde liegt, so dass diese theoretisch replizierbar sind. Drittens müssen die Ergebnisse robust sein. Die Bestimmung, ob eine Schätzung replizierbar ist, ist am komplexesten und erfordert u.a., dass die Studien klar definieren, welche Steuerreformen genau den Schätzungen zugrunde liegen, wie sie finanziert werden und welche anderen fiskalpolitischen Variablen im Zuge der Steuerreform geändert werden. Durch Anwendung dieser Kriterien reduziert sich die Anzahl der Studien, deren Schätzungen in der Praxis brauchbar sind. In detaillierte Tabellen werden die Studien zusammengefasst, die einen systematischen Vergleich von sich widersprechenden Schätzungen erlauben. Die Bewertung der Schätzungen zeigt, dass auf Basis der zusammengefassten Literatur zumindest die Richtung der Outputeffekte von Steueränderungen mit relativ großer Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann. Unterschiede bei der Höhe der langfristigen Wachstumseffekte können oft durch Unterschiede bei den Steuervariablen oder durch unterschiedliche Annahmen bei der Finanzierung von Steuerreformen erklärt werden. Demgegenüber sind Unterschiede bei den geschätzten kurzfristigen Steuermultiplikatoren schwerer erklärbar, und die zugrunde liegenden Steuerreformen sind hier oft nicht klar identifizierbar. Die Ergebnisse dieser Studie weisen zudem auf mögliche Zielkonflikte zwischen dem Ziel der kurzfristigen Outputstabilisierung und der Förderung langfristigen Wachstums hin, die möglicherweise bei bestimmten Steuerreformen auftreten können.
Kneller, Richard und Florian Misch (2011), What Does Ex-post Evidence Tell us About the Output Effects of Future Tax Reforms?, ZEW Discussion Paper Nr. 11-029, Mannheim.