ZEW-Umfrage bei Finanzmarktexperten zu Lehren aus der Finanzmarktkrise - Änderung der Aufsichtsratsstrukturen bei Banken ist zwingend erforderlich

Forschung

Die Aufsichtsräte der Banken haben ihre Kontrollfunktion in den zurückliegenden Jahren schlecht erfüllt und tragen Mitschuld an der Finanzmarktkrise. Der Gesetzgeber sollte deshalb unbedingt die Aufsichtsratsstrukturen bei Banken verbessern. Vordringlich sollten höhere Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung von Aufsichtsräten gestellt, die Zahl der von einem Aufsichtsratsmitglied ausgeübten Mandate begrenzt und die Informationsrechte des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand gestärkt werden. Auch eine längere zeitliche Sperrfrist bei einem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat einer Bank sollte überlegt werden. Zu diesen eindeutigen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim unter 222 Experten des Finanzsektors im Rahmen des monatlichen ZEW Finanzmarkttests.

Wegen der internationalen Finanzmarktkrise sieht sich vor allem das Topmanagement der Banken scharfer Kritik ausgesetzt. Weitaus weniger kritisiert wird dagegen die Rolle des Aufsichtsrats. Dabei ist es dessen vornehmste Pflicht, das Management zu überwachen und zu riskante Geschäftspraktiken zu verhindern. Diese Pflicht haben die Aufsichtsräte der Banken nach Ansicht von 88 Prozent der vom ZEW befragten Finanzmarktexperten vernachlässigt. Sie sind daher für die Finanzmarktkrise mitverantwortlich. Als Reaktion darauf sprechen sich neun von zehn der vom ZEW Befragten für deutliche Änderungen bei den Aufsichtsratsstrukturen der Banken aus.

Nach Ansicht der Experten sind höhere Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder der beste Weg, um die Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu verbessern. Rund 94 Prozent von ihnen halten eine solche Maßnahme für geeignet oder sogar sehr geeignet.

Ein verstärktes Informationsrecht des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand wird von 89 Prozent der Finanzexperten als geeignet oder sehr geeignet bewertet, um die Kontrollfunktion zu verbessern. Darüber hinaus sollte die Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die von einem Aufsichtsratsmitglied ausgeübt werden dürfen, begrenzt und höhere Anforderungen an die Erfahrung der Aufsichtsratsmitglieder gestellt werden. Mehr als 80 Prozent der Experten halten diese Maßnahmen für geeignet oder sehr geeignet. Und immerhin noch 71 Prozent der Experten plädieren für eine gewisse zeitliche Sperrfrist zwischen dem Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat, um daraus möglicherweise entstehende Interessenkonflikte zu vermeiden.

Deutlich skeptischer sind die befragten Finanzexperten bezüglich einer Begrenzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Eine erfolgsabhängige Entlohnung des Aufsichtsrats wird von der Mehrheit der Experten ebenfalls abgelehnt. Knapp 20 Prozent von ihnen halten eine solche Maßnahme sogar für vollkommen ungeeignet, um die Kontrolle des Managements durch den Aufsichtsrat zu verbessern. Diese Ablehnung muss indessen nicht wundern, wird doch die erfolgsabhängige Entlohnung von Bankmanagern von der breiten Öffentlichkeit als eine der Hauptursachen für die Finanzmarktkrise betrachtet. Es erscheint somit wenig sinnvoll, genau dies nun auch für die Aufsichtsratsmitglieder einzuführen.

Für Rückfragen zum Inhalt

Matthias Köhler, E-Mail: koehler@zew.de

Weitere Informationen zum Thema und eine Übersicht über aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des Aufsichtsrats von Banken finden Sie auch in einer aktuellen ZEW-Studie "Corporate Governance and Current Regulation in the German Banking Sector – An Overview and Assessment".