Gewinne aus Wertpapierverkäufen: Änderung der Besteuerung könnte Renditen deutlich verringern

Forschung

Die aktuelle Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer hat die Debatte um die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen wieder belebt. Neue Überlegungen zielen auf eine umfassende Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab. Das ZEW hat dieses Szenario in einer aktuellen Studie untersucht.

Vor allem bei Finanzprodukten mit hohem Wertpapieranteil und langer Ansparzeit - etwa zur Altersvorsorge - würde eine erweiterte Besteuerung privater Veräußerungsgewinne, wie eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt, die Rendite deutlich schmälern. Im Durchschnitt wären die finanziellen Einbußen durch eine solche Änderung jedoch moderat, da das Vermögen der meisten Deutschen bislang nur zu einem geringen Anteil aus Wertpapieren besteht.
Das derzeitige Verfahren in Deutschland sieht vor, dass nur bei der Veräußerung von Wertpapieren innerhalb eines Jahres nach deren Erwerb der aus dieser Transaktion resultierende Gewinn dem jeweiligen Einkommensteuersatz des betreffenden Anlegers unterliegt. Nach Ablauf der Spekulationsfrist entfällt diese Besteuerung. In einer Studie hat das ZEW nun überprüft, wie sich die Abschaffung der Spekulationsfrist und die Einführung einer ohne zeitliche Beschränkung geltenden pauschalen Steuer von 15 Prozent auf Veräußerungsgewinne auswirken würde. Außerdem wurde untersucht, wie sich eine pauschale Zinsabgeltungssteuer von 25 Prozent und - weitergehend - eine Pauschalierung aller Kapitalertragssteuern auf 25 Prozent auswirken würden.

Grundlage der von der Citibank-Stiftung unterstützten ZEW-Untersuchung waren die auf das Jahr 2003 hochgerechneten Vermögensbestände, die im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 erhoben wurden. Es zeigt sich, dass bei einem kurzfristigen Wiederverkauf von Wertpapieren vor allem Haushalte mit hohen Grenzsteuersätzen von einer pauschalen Spekulationssteuer profitieren würden, da dann nicht mehr ihr hoher Einkommensteuersatz, sondern nur die pauschale Steuer auf den Veräußerungsgewinn angewendet würde.

Langfristig würden sich dagegen Renditeeinbußen ergeben. Für die breite Masse der Anleger in Deutschland wäre dieser Effekt wegen der kleinen Aktienanteile und des hohen Anteils von Kapitallebensversicherungen in den privaten Portfolios jedoch gering. Beim Altersvorsorgesparen mit aktienorientierten Investmentsparverträgen würde eine Änderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung dagegen zu deutlicheren Renditeeinbußen führen. Ein Rechenbeispiel für einen Abgeltungssteuersatz von 15 Prozent auf Veräußerungsgewinne zeigt, dass dies bei einem Sparbeitrag von 1.000 Euro im Jahr über eine Laufzeit von 35 Jahren hinweg, die Durchschnittsrenditen für Aktien und Renten der Jahre 1993 bis 2002 zugrunde gelegt, den Ertrag um mehr als 20.000 Euro mindern kann.
Einen gegenläufigen Effekt würde grundsätzlich die Einführung pauschaler Abgeltungssteuern auf Kapitaleinkünfte ausüben. Sie würde die Steuerbelastung auf Kapitaleinkünfte tendenziell senken, könnte die Effekte aus einer Neuregelung der Wertzuwachssteuer aber im Allgemeinen nicht aufwiegen. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs würden die Haushalte mit hohen Einkommen am stärksten von einer Pauschalierung der Kapitaleinkommensbesteuerung profitieren.

Die Untersuchung steht im Internet als ZEW-Dokumentation Nr. 03-08 zum Download bereit.

Ansprechpartner

Dr. Peter Westerheide, E-Mail: westerheide@zew.de