Arbeitszeit ist entscheidend für den Stundenlohn

Forschung

Der Bruttostundenlohn von westdeutschen Frauen ist abhängig von ihrer Arbeitszeit. So müssen Frauen, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, deutliche Lohnabschläge hinnehmen. Hingegen können bei Arbeitszeiten von 20 bis 38 Stunden keine signifikanten Lohnunterschiede festgestellt werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, im Rahmen eines von der Fritz-Thyssen Stiftung finanziell unterstützten Forschungsprojekts zur Arbeitszeitflexibilisierung.

Angesichts der anhaltenden Beschäftigungskrise wird oft die Ausweitung der Teilzeitarbeit als eine mögliche Lösung des Problems diskutiert. Seit der Wiedervereinigung stieg die Teilzeitquote in der Bundesrepublik von 14 auf 18,5 Prozent. Dabei bestehen immer noch große Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern und zwischen Männern und Frauen. In den neuen Bundesländern arbeiteten 1998 nur 12 Prozent aller Beschäftigten Teilzeit. Unter den ostdeutschen Frauen war die Teilzeitquote mit 21,6 Prozent jedoch deutlich höher. In Westdeutschland waren 1998 immerhin 40 Prozent der erwerbstätigen Frauen als Teilzeitkräfte angestellt. Sieben Jahre zuvor lag dieser Anteil bei etwa 34 Prozent. Trotz dieser Zunahme spielt Teilzeitarbeit im Vergleich zu einigen anderen europäischen Ländern in Deutschland immer noch eine untergeordnete Rolle. Ein Grund dafür könnte darin bestehen, daß Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigungen geringer entlohnt werden. Dies wird in der ZEW-Untersuchung allerdings nicht bestätigt, denn der Bruttostundenlohn westdeutscher Frauen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 20 und 38 Stunden ist nahezu konstant. Nur Frauen, die weniger als 20 Stunden arbeiten, verdienen in der Stunde deutlich weniger, auch wenn man die Bildungsunterschiede und sonstige lohnbestimmende Merkmale berücksichtigt.

Weiterhin zeigt sich, daß der Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Lohnsatz von der bisherigen Berufserfahrung abhängt. Das allgemeine Humankapital, das im Rahmen einer Erwerbstätigkeit erworben wird, erhöht die Produktivität der Beschäftigten und somit auch ihren Stundenlohn. Dieser Produktivitätseffekt kommt allerdings erst bei umfangreicheren Tätigkeiten finanziell zum Tragen. So ist der positive Lohneffekt längerer Berufserfahrung größer, wenn die Frauen eine Vollzeittätigkeit ausüben, als wenn sie nur sehr wenige Stunden arbeiten. Andererseits erhalten nach den Ergebnissen dieser Studie Frauen, die Überstunden leisten, häufig einen geringeren Stundenlohn als Vollzeitbeschäftigte, obwohl in den meisten Branchen tariflich vereinbarte Überstundenzuschläge bestehen. Der Grund dafür ist, daß nur zehn Prozent der Frauen, die mehr als 40 Stunden arbeiten und ihre Überstunden nicht durch Freizeit ausgleichen können, als Arbeiterinnen angestellt sind und einem Tarifvertrag unterliegen. In nicht tariflich gebundenen Beschäftigungsverhältnissen dürften Überstunden daher häufig weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Elke Wolf, E-Mail: wolf@zew.de