Nord-Süd Agrarhandel unter veränderten Rahmenbedingungen

ZEW-Dokumentation Nr. 96-03 // 1996
ZEW-Dokumentation Nr. 96-03 // 1996

Nord-Süd Agrarhandel unter veränderten Rahmenbedingungen

73 Prozent des weltweiten Handel mit Nahrungsmitteln teilen sich ca 20 Länder (die EU, die USA, Canada, Japan, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Korea, Singapore, Thailand, China und Hong-Kong). Afrika wird in den GATT-Statistiken bezüglich Nahrungsmitteln nicht einmal aufgeführt. Verzerrungen des Welthandels aufgrund von staatlichen Eingriffen in den internationalen Wettbewerb treten hauptsächlich durch tarifäre (Erhebung von Zöllen) und nicht-tarifäre Handelshemmnisse (z.B. technische Normen, (Export-) Subventionen, freiwillige Selbstbeschränkungsmaßnahmen, u.s.w.) auf. In dieser Dokumentation werden die wichtigsten Rahmenbedingungen des Agrarhandels untersucht, die den Agrarhandel zwischen der EU und den AKP-Staaten betreffen:

  • die Reform des GATT/WTO-Abkommens im Jahr 1994,
  • die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) und deren Reform im Jahr 1992,
  • das IV Lomé-Abkommen aus dem Jahr 1989,
  • die Novellierung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) im Jahr 1994,
  • Die Agrarstrategie der AKP-Staaten.

Die Agrarregelungen des WTO-Abkommens haben vor dem Hintergrund der scharfen Handelskonflikte zwischen den USA und der EG in der Uruguay-Runde eine sehr wichtige Rolle gespielt, denn die Agrarkrise der 80er Jahre ist offensichtlich eine Krise chronischer und anhaltender Überproduktion in den USA und in der EG aufgrund protektionistischer Maßnahmen und Dumpingpreise. Die GAP war von Anfang an ausschließlich binnenwirtschaftlich ausgerichtet. Aber durch die protektionistischen Elemente der GAP geriet die EG in immer stärkere Konkurrenz zu den USA, Kanada und Australien. Die Auswirkungen des europäischen Protektionismus waren für die Entwicklungländer besonders verheerend. Obwohl die Reform der GAP wichtige Ansätze zum Protektionismusabbau enthält, bleibt sie bezüglich der Handelsliberalisierung weit hinter den Erwartungen zurück. Das IV. Lomé-Abkommen wurde am 15. Dezember 1989 unterschrieben. Es ist ein sehr umfassendes Dokument, das sowohl die Umgangsformen als auch die Methoden und Instrumente der Zusammenarbeit regelt. Abgesehen von den Begünstigungen, die im Rahmen des Lomé-Vertrags den AKP-Ländern gewährt werden, hat die EU entsprechend der UNCTAD-Forderung und der Zulassung der SDT-Klausel des GATT ein System von Zollpräferenzen (APS) für Waren aus den Entwicklungsländern eingeführt. Mit der Verordnung Nr. 3281/94 wurde 1994 ein völlig neues Konzept der APS eingeführt. Das APS entfernt sich immer mehr von seiner ursprünglichen Bestimmung, der strukturellen Benachteiligung der Entwicklungslander im internationalen Handel entgegenzuwirken. Während die Reform der Welthandelrahmen der Agrarpolitik der großen Agrarexporteure folgte, müssen die meisten AKP-Länder ihre Agrarpolitik den GATT-Reformen anpassen. Von einer Liberalisierung der Weltagrarmärkte werden unter den Entwicklungsländern zunächst einmal vermutlich die Exporteure von Agrargütern der gemäßigten Breitengrade profitieren, so etwa Thailand und Argentinien. Nahrungsmittelimporteure wie Bangladesch haben volkswirtschaftliche Verluste zu erwarten. Bei anderen Ländern kann es durch die steigenden Weltmarktpreise zu einer Umkehr ihrer Position führen, sie können sich von Nettoimporteuren zu Nettoexporteuren wandeln. In einigen Entwicklungsländern ist auch eine starke Protektion des Agrarsektors zu beobachten. Hier kann der durch die Uruguay-Runde veranlasste Abbau der Protektion zu einer verringerten Agrarproduktion führen.

Osorio-Peters, Suhita und Karl Ludwig Brockmann (1996), Nord-Süd Agrarhandel unter veränderten Rahmenbedingungen, ZEW-Dokumentation Nr. 96-03, Mannheim