Estimating Consumer Damages in Cartel Cases

ZEW Discussion Paper Nr. 13-069 // 2013
ZEW Discussion Paper Nr. 13-069 // 2013

Estimating Consumer Damages in Cartel Cases

In den vergangenen Jahren wurde der Frage nach der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden im Rahmen privater Schadensersatzforderungen bei Kartellfällen zunehmend Aufmerksamkeit von Seiten der Europäischen Kommission (EK) eingeräumt. Die Europäische Beratende Verbrauchergruppe (ECCG), ein von der EK eingerichtetes Konsortium europäischer und nationaler Verbraucherorganisationen, veröffentlichte im November 2010 eine Stellungnahme zu privaten Schadensersatzklagen. Darin weist die ECCG darauf hin, dass "innovative und praktische Lösungen zur Berechnung von Schäden benötigt werden, um die oftmals unmögliche Aufgabe der Berechnung des exakten Schadens zu lösen".

Vor diesem Hintergrund zeigen wir in dem vorliegendem Papier, wie der von Endkonsumenten erlittene Kartellschaden empirisch ermittelt werden kann. Unter Verwendung eines Konsumentenpanel- Datensatzes bestehend aus 35.000 Transaktionen schätzen wir den von deutschen Konsumenten erlittenen monetären Schaden infolge des Europäischen Waschmittelkartells. Das Kartell existierte zwischen Januar 2002 und März 2005 und war in insgesamt acht europäischen Ländern aktiv. Die drei größten Waschmittelhersteller, welche zusammen etwa zwei Drittel des Umsatzes und Absatzes im deutschen Waschmittelmarkt vereinnahmten, waren an dem Kartell beteiligt.

Unsere Schätzungen ergeben durchschnittliche kartellbedingte Preisaufschläge zwischen 6.7 und 6.9 Prozent und einen Konsumentenschaden von insgesamt 13.2 Millionen Euro für den Zeitraum Juli 2004 bis März 2005. Unter der Annahme, dass der kartellbedingte Anteil am Umsatz repräsentativ für den gesamten Kartellzeitraum und alle betroffenen Märkte ist, ergibt sich ein Gesamtschaden von 315 Millionen Euro. Unsere Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass die Einzelhändler auf die Preiserhöhungen der Kartellfirmen mittels Preiserhöhungen für ihre selbst produzierten Waschmittelprodukte reagiert haben und es dadurch zu signifikanten Preisschirmeffekten kam. Die dadurch verursachten Konsumentenschäden belaufen sich auf insgesamt 7.34 Millionen Euro. Unsere Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse für Schadensschätzungen im Allgemeinen und für die Quantifizierung von Konsumentenschäden durch Verbraucherverbände im Speziellen.

Laitenberger, Ulrich und Florian Smuda (2013), Estimating Consumer Damages in Cartel Cases, ZEW Discussion Paper Nr. 13-069, Mannheim.