Standortwettbewerb: Zürich in Europa Spitze

Forschung

Bei einer Betrachtung der Steuerbelastung von Unternehmen in acht europäischen Wirtschaftszentren schneidet der Standort Zürich am besten ab.

Im Vergleich mit Genf, den süddeutschen Zentren, Straßburg, Amsterdam und London erweist sich Zürich als die steuergünstigste Metropole. Die an Zürich angrenzenden Schweizer Kantone weisen sogar etwas niedrigere, südbadische Städte dagegen deutlich höhere effektive Steuerbelastungen auf der Unternehmensebene auf. Das ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, für den von der BAK Konjunkturforschung Basel initiierten International Benchmark Club.

Für einen Finanzplatz wie Zürich sind aber vor allem die Investitionen in Dienstleistungsbranchen wichtig. Deshalb ermittelte das ZEW auch die Steuerbelastung eines typischen Dienstleistungsunternehmens. In Zürich sowie in den angrenzenden Standorten und anderen europäischen Wirtschaftszentren werden Dienstleistungsunternehmen deutlich geringer besteuert als Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Auch hier sind Unternehmen in Zürich am geringsten belastet.

Die Unterschiede der effektiven Grenzsteuersätze zwischen den betrachteten Wirtschaftszentren lassen sich hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückführen. Wesentlich für den Vorteil der Schweizer Standorte sind die im internationalen Vergleich niedrigen Ertragsteuersätze. Die weitere Reihung der effektiven Grenzsteuerbelastungen der einzelnen Metropolen spiegelt in erster Linie die tariflichen Ertragsteuersätze wieder. Darüber hinaus fallen aber in manchen Ländern, vor allem in Frankreich, die ertragsunabhängigen Steuern ins Gewicht.

Eine von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzte Arbeitsgruppe "Standortstudie" schlägt vor, auf Ebene des Unternehmens die Kapitalsteuer abzuschaffen. Zudem soll für Anteilseigner mit wesentlicher Beteiligung die private Vermögensteuer abgeschafft werden und im Gegenzug ein für Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitliches einkommensteuerliches Shareholder-Relief-Verfahren eingeführt werden. Berechnungen für Zürich beispielsweise zeigen, dass bei Umsetzung dieser Maßnahmen die effektive Steuerbelastung auf der Unternehmensebene von 13,80 Prozent auf 11,93 Prozent sinken würde. Im Falle der wesentlichen Beteiligung würde auf der Gesamtebene die Reform nur zu einer mäßigen Verringerung von 44,76 Prozent auf 42,90 Prozent führen. Im Falle der nicht wesentlichen Beteiligung käme es zu einer Verringerung des effektiven Grenzsteuersatzes auf der Gesamtebene von 44,76 Prozent auf 43,02 Prozent.

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