"Kompromiss ändert nichts an Ungerechtigkeit der Erbschaftsteuer"

Kommentar

Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern einen Kompromiss erreicht. Prof. Dr. Christoph Spengel, Research Associate am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sowie Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II an der Universität Mannheim, kommentiert die getroffene Vereinbarung.

"Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss ändert leider nichts daran, dass die Erbschaftsteuer in ihrer gegenwärtigen Form ungerecht ist. Nach wie vor können Betriebsvermögen praktisch unversteuert vererbt werden, während der Staat bei anderen Vermögen bis zu 50 Prozent einfordert. Das ist ein Unding. Sinnvoll wäre es, den Erbschaftsteuersatz abzüglich der persönlichen Freibeträge bei zehn Prozent festzuzurren, um so das Erbschaftsteueraufkommen konstant zu halten."

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Prof. Dr. Christoph Spengel, Telefon 0621/181-1704, E-Mail spengel@uni-mannheim.de