Kein deutscher Alleingang bei der globalen Mindeststeuer

Forschung

Besteuerung multinationaler Konzerne

Von einem deutschen Alleingang für die globale Mindeststeuer für multinationale Konzerne rät der aktuelle ZEW policy brief stark ab.

Die globale Unternehmenssteuer kommt. Mitte 2021 hatten sich 137 Staaten auf die Einführung einer weltweiten Mindeststeuer für multinationale Konzerne geeinigt. Eine Mindestbesteuerung kann aber nur funktionieren, wenn sie global eingeführt und gleichzeitig die steuerliche Gewinnermittlung harmonisiert wird. Von einem deutschen Alleingang in der Umsetzung rät ein aktueller ZEW policy brief stark ab. Das würde hohe Kosten für Administration und Deklaration schaffen, den Steuerwettbewerb nicht eindämmen, keine Steuermehreinnahmen erzielen und der Standortattraktivität Deutschlands schaden.

Die Mindestbesteuerung stellt sicher, dass jede Konzerneinheit – unabhängig davon, wo sie ansässig ist – mit mindestens 15 Prozent Steuern effektiv belastet wird. Das gilt für Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Allerdings setzt dies voraus, dass die Mindeststeuer tatsächlich global umgesetzt und die steuerliche Gewinnermittlung harmonisiert wird. „Durch nicht-kooperative Staaten sowie aktuelle politische Spannungen ist dies unwahrscheinlich. Es würde damit zu keiner Eindämmung, sondern zu einer bloßen Veränderung des Steuerwettbewerbs kommen“, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, Forschungsprofessor am ZEW.

Die ZEW-Experten haben die Deklarationskosten einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen errechnet, basierend auf einer Unternehmensbefragung. „Unsere Schätzungen ergeben, dass sich zusätzliche Deklarationskosten bei betroffenen Unternehmen in Deutschland auf jährlich knapp 100 Millionen Euro laufende Kosten sowie Einmalkosten in Höhe von rund 319 Millionen Euro belaufen“, erklärt Spengel. Eine Umsetzung auf deutscher wie auch EU-Ebene würde demnach nicht nur zu kurz greifen, sondern auch mit massiven Kosten einhergehen.

Nun hat im September 2022 das Bundesministerium der Finanzen angekündigt, dass Deutschland die Mindeststeuer notfalls auch im Alleingang einführen wird. Es ist allerdings fraglich, inwieweit der deutsche Fiskus eine Mindeststeuer unilateral durchsetzen kann. „Von einem Alleingang Deutschlands bei der globalen Mindeststeuer ist abzuraten. Eine unilaterale Einführung kann weder einer steuerlich motivierten Gewinnverlagerungen noch dem internationalen Steuerwettbewerb ausreichend entgegenwirken“, sagt Christoph Spengel. Gleichzeitig würde die Mindeststeuer nur geringe Steuermehreinnahmen generieren, jedoch zu hohen einseitigen Kosten führen. Auch würde eine unilaterale Einführung Anreize bieten, Realinvestitionen ins Ausland zu verlagern, was letztlich der Standortattraktivität Deutschlands schadet.
 
Zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs ist die globale Mindeststeuer nicht zielführend. Alternativen wären laut ZEW-Experten eine Abschaffung steuerlicher Präferenzregime, wie z.B. IP-Boxen, oder der Verzicht auf individuelle Absprachen mit der Finanzverwaltung. Zudem wären eine konsequente Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung mit Bereichsausnahmen oder eine international koordinierte Erhebung der Quellensteuern effektivere Wege, um Gewinnverlagerungen einzudämmen ohne Zusatzkosten zu verursachen.