Investitionen in der Schweiz: Steuerbelastung im interregionalen und internationalen Vergleich gering

Forschung

Die Schweiz wird auch nach den jüngsten Steuerreformen in Deutschland und Frankreich weiter über einen steuerlichen Standortvorteil gegenüber seinen Nachbarländern verfügen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, für das Internationale Benchmarkforum der BAK Konjunkturforschung Basel.

Sowohl im Vergleich mit den süddeutschen und ostfranzösischen Nachbarregionen als auch im Vergleich mit drei bedeutenden OECD-Ländern weisen alle untersuchten Schweizer Kantone geringere Steuerbelastungen auf.

Im Rahmen einer umfassenden Studie ermittelte das ZEW mit der Methode von King und Fullerton effektive Grenzsteuersätze für 11 Schweizer Kantone, 53 Regionen in Bayern und Baden-Württemberg und 6 Départements im Elsass und in Lothringen. Zum Vergleich wurden Steuerbelastungen in Großbritannien, den Niederlanden und den USA (Kalifornien) berechnet. Bei der Ermittlung der effektiven Grenzsteuersätze, die die steuerliche Belastung einer zusätzlichen Investition am jeweiligen Standort angeben, bezog das ZEW alle relevanten Steuersysteme, Steuerarten, Bemessungsgrundlagen und Steuertarife nach dem Rechtsstand 2001 ein. Insbesondere wurden Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern berücksichtigt. Die Steuerbelastung wurde separat für die Unternehmensebene und die Gesamtebene unter Einschluss der Besteuerung des Anteilseigners quantifiziert, wobei nach Beteiligungsquote zwischen qualifizierter Beteiligung und Portfolio-Beteiligung unterschieden wurde.

Die Ergebnisse zeigen im erweiterten Alpenraum Regionen mit sehr hohen und mit sehr niedrigen effektiven Grenzsteuersätzen (vgl. Tabelle). Diese Belastungsunterschiede werden im Wesentlichen durch die nationalen Steuergesetzgebungen bestimmt. Auf der Unternehmensebene wie auch im Falle der qualifizierten Beteiligung auf der Gesamtebene sind die Belastungen in den 11 Schweizer Kantonen geringer als in allen anderen Regionen. Dagegen weisen die französischen Départements durchweg die höchsten effektiven Grenzsteuersätze auf. Die deutschen Regionen befinden sich im Mittelfeld. Selbst die Abschaffung der Gewerbesteuer in Deutschland und der taxe professionnelle in Frankreich würde nicht ausreichen, um die Steuerbelastung an den deutschen und französischen Standorten auf schweizerisches Niveau zu senken. Nur im Falle der Portfolio-Beteiligung nähert sich die deutsche Steuerbelastung auf der Gesamtebene den Belastungen in der Schweiz an.

Die interregionalen Unterschiede bei den effektiven Grenzsteuersätzen lassen sich hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückführen. Zum einen liegen die Steuersätze der Gewinnsteuern in der Schweiz deutlich niedriger als in Deutschland und in Frankreich. Zum anderen dominieren in der Schweiz und in Deutschland die ertragsabhängigen Steuern, während in Frankreich die ertragsunabhängigen Steuern einen hohen Einfluss auf die Gesamtsteuerbelastung ausüben.

Auch im internationalen Vergleich steht die Schweiz sehr günstig da. Wie die Tabelle zeigt, liegen die effektiven Grenzsteuersätze der drei Vergleichsländer ebenfalls über den Schweizer Werten. Deutschland schließt zwar mit der Steuerreform zu den USA auf, nach wie vor werden Investitionen in den Niederlanden und Großbritannien aber weniger hoch besteuert. Frankreich kann mit seiner Steuerreform die Steuerbelastung von Investitionen nicht auf das Niveau der anderen Länder reduzieren.

Der Steuervorteil der schweizer Standorte bestätigte sich auch in der Untersuchung von grenzüberschreitenden Investitionen eines deutschen Investors mittels einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft in eine schweizer Tochtergesellschaft. Die Berechnungen wurden für jeden der 53 möglichen deutschen Standorte der Muttergesellschaft jeweils für eine Investition in allen 11 Kantonen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass für einen deutschen Investor aus steuerlicher Sicht eine Investition in jedem schweizer Kanton günstiger ist als die selbe Investition am Standort der Muttergesellschaft.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Gerd Gutekunst, E-Mail: gutekunst@zew.de

Prof. Dr. Robert Schwager, E-Mail: schwager@zew.de