„Haushalte auf dem Land profitieren stärker als in Städten“

Kommentar

Das Baukindergeld ist beschlossene Sache: Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition auf die Wohnbauförderung in Form des Baukindergelds geeinigt. Rückwirkend ab Januar 2018 sollen staatliche Hilfen zur Finanzierung von Wohnungsbauten und Immobilienkäufen jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

Dr. Carolin Schmidt,  Immobilienexpertin im ZEW-Forschungsbereich „Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement“, erklärt dazu: „Das Baukindergeld soll Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum unterstützen, indem pro minderjährigem Kind und Jahr 1.200 Euro über zehn Jahre als Zuschuss ausgezahlt werden. Um die Förderung zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen in einem Haushalt mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen. Da das Baukindergeld Familien unabhängig davon, wo sie wohnen, gleichermaßen zusteht, profitieren Haushalte auf dem Land mehr als in Städten, wo Wohneigentum teurer ist. Außerdem werden durch die Wohnungsknappheit und den Mangel an Bauland die Preise in den Metropolen weiter steigen. Neubauten könnten deshalb hauptsächlich auf dem Land entstehen, wo sie allerdings so stark gar nicht gebraucht werden.

Es gibt andere Möglichkeiten, mit denen man Familien stärker entlasten könnte als durch das Baukindergeld. Denkbar wäre zum Beispiel eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die in manchen Bundesländern ganze 6,5 Prozent vom Kaufpreis beträgt. Außerdem wird häufig vorgeschlagen, wie bei Mietwohnungen, das Bestellerprinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Maklercourtage bezahlt. Bestenfalls führt dieses Prinzip wie in den Niederlanden dazu, dass das Maklergeschäft kompetitiver wird und die Gebühren sinken, weil Verkäufer ihren Makler dann mit mehr Bedacht auswählen und Preise vorab verhandeln.“

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Dr. Carolin Schmidt, Telefon 0621/1235-287, E-Mail carolin.schmidt@zew.de