Für mehr Beschäftigung: Was jetzt zu tun ist

Forschung

Die Wahl ist vorbei. Die rot-grüne Regierung kann weiter regieren. Die Probleme aber bleiben, insbesondere die Misere auf dem Arbeitsmarkt. Wer muss was tun?

Professor Dr. Wolfgang Franz, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, zeigt in einer 10-Punkte-Agenda Erfolg versprechende Wege zur Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze auf und bietet der Wirtschaftspolitik Orientierungshilfen für einen mutigen Reformkurs.

Um die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland abzubauen, sollten nach Ansicht des Arbeitsmarktexperten die folgenden Reformschritte in Angriff genommen werden:

1. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren Lohnerhöhungen unterhalb des Produktivitätsfortschritts, bis die Arbeitslosenquote in Deutschland den Wert 5 v.H. erreicht hat. Des Weiteren spreizen sie die qualifikatorische Lohnstruktur stärker.

2. Die Tarifvertragsparteien versehen jeden Tarifvertrag mit einer wirksamen Öffnungsklausel.

3. Die Tarifvertragsparteien räumen Entlohnungsmodellen mit einer Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg breiteren Raum ein.

4. Die Bundesregierung nimmt eine umfassende Reform des Gesundheitswesens in Angriff, indem sie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von versicherungsfremden Umverteilungselementen entlastet, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen voll verwirklicht und die Eigenvorsorge der Versicherten erheblich stärkt.

5. Die Bundesregierung fasst die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe zu einem Drei-Säulen-System zusammen: Versicherung gegen den Verdienstausfall mit degressiv ausgestalteten Leistungen, freiwillige Wahltarife für Zusatzleistungen und eine Sozialhilfe, welche die Arbeitsaufnahme belohnt.

6. Die Bundesregierung führt die Steuerreform fort, senkt die Steuerbelastung und ersetzt die Gewerbesteuer.

7. Die Bundesregierung flexibilisiert das "Günstigkeitsprinzip" im Hinblick auf eine Berücksichtigung der Arbeitsplatzsicherheit bei der Abwägung der Arbeitnehmerinteressen.

8. Die Bundesregierung reformiert den Kündigungsschutz und führt klare Abfindungsregelungen bei betriebsbedingten Kündigungen ein mit der Option, darauf bei höherer Entlohnung zu verzichten.

9. Die Bundesregierung verzichtet auf Allgemeinverbindlicherklärungen, welche dem Schutz der Branche vor Konkurrenz dienen, und auf Gesetze zur Tariftreue.

10. Die Bundesregierung flexibilisiert das Betriebsverfassungsgesetz und beteiligt die Arbeitnehmer an den Kosten des Betriebsrats.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Franz, Telefon: 0621/1235-100, E-Mail: franz@zew.de

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